Landkreis und Kommunen einigen sich im Streit um die Kreisumlage


Der Streit um die Kreisumlage könnte womöglich bald beigelegt werden. Archivfoto: Anke Donner
Der Streit um die Kreisumlage könnte womöglich bald beigelegt werden. Archivfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Im jahrelangen Streit um die Festsetzung der Kreisumlage, der Mitte Juni in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg gipfelte, zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung zwischen Landkreis, der Stadt Goslar und den weiteren kreisangehörigen Kommunen ab.


Die Samtgemeinde Lutter hatte beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage aufgrund einer bei der Kreisumlage berücksichtigten Sonderzahlung des Landkreises an die Stadt Goslar erhoben. Vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht musste die Samtgemeinde noch eine Niederlage einstecken, die Richter des OVG Lüneburgs folgten nun jedoch der Argumentation der Samtgemeinde. Die berücksichtigte Sonderzahlung in Höhe von jährlich 306.000 Euro erfolgte vor dem Hintergrund der Fusion zwischen Goslar und Vienenburg. Durch den Zusammenschluss der beiden Städte überschritt Goslar die 50.000 Einwohnermarke, was in der Folge zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen beim Finanzausgleich führte. Durch die dadurch verbesserte Einnahmesituation hat die Stadt Goslar wiederum eine höhere Kreisumlage an den Landkreis entrichten müssen.

Die Samtgemeinde Lutter bekam in zweiter Instanz Recht


Um diesen „Fusionsgewinn“ bei der Stadt Goslar zu belassen, wurde die oben bezifferte Sonderzahlung zwischen den beiden Verwaltungen vertraglich vereinbart, so dass der Stadt Goslar seit 2014 – über den Zeitraum von insgesamt vier Jahren - rund 1,2 Millionen Euro mehr zur Verfügung standen. Da sich aus dieser Vereinbarung jedoch eine höhere Umlage für die anderen kreisangehörigen Gemeinden ergeben hatte, klagte die Samtgemeinde Lutter und bekam nun in zweiter Instanz Recht. Landrat Thomas Brych, Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk sowie die Bürgermeister der anderen Städte und Gemeinden haben sich gemeinsam auf ein Verfahren verständigt, wonach der Kreis den Kommunen den erhöhten Anteil der Kreisumlage im kommenden Jahr zurückerstattet.

Die Stadt Goslar wird die in den vergangenen Jahren gewährten Sonderzahlungen nicht zurückzahlen, erklärt aber gleichzeitig, keine weiteren Ansprüche für die Stadt aus der nunmehr mit den anderen Gemeinden und dem Landkreis getroffenen Vereinbarung abzuleiten. Die Einigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen politischen Gremien. Diese werden in den anstehenden Sitzungen über eine entsprechende Beschlussvorlage abstimmen.


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