Braunschweig. Seit Mitte 2025 gibt es in Braunschweig das Ausreisezentrum des Landes Niedersachsen. Dort sollen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer untergebracht werden. Aus der Antwort von Innenministerin Daniela Behrens auf eine Anfrage der CDU zum Fall des Mordes an Liana K. in Friedland ging jetzt hervor, dass in dieser Einrichtung bislang noch niemand untergebracht worden ist.
Passagen aus dem Aufenthaltsgesetz geben "den Ländern die Möglichkeit, Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer zu schaffen", heißt es auf der Homepage der Landesaufnahmebehörde. Eine solche Einrichtung gibt es für Niedersachsen in Braunschweig seit Juli 2025. Es war eine der von Behrens angekündigten Maßnahmen rund um den Mordfall Liana K., die in Friedland am Bahnsteig vor einen Zug gestoßen worden war – eben von einem ausreisepflichtigen Ausländer.
Bisher noch keine Menschen aufgenommen
"Wie viele ausreisepflichtige Personen haben sich seit Einrichtung der Ausreiseeinrichtung in Braunschweig befunden, und wie viele davon wurden tatsächlich abgeschoben?" – So lautete die Frage der CDU-Fraktion im Landtag vergangene Woche. Seit seiner Eröffnung sei das niedersächsische Ausreisezentrum für ausreisepflichtige Ausländer in Braunschweig nicht genutzt worden. So ging es aus der Antwort von Innenministerin Behrens hervor. Sie erklärte, dass bisher noch keine Personen dort aufgenommen oder untergebracht worden seien.
Die Ministerin erklärte, dass dort Personen untergebracht werden sollen, "die vollziehbar ausreisepflichtig sind, die schuldhaft ihre Rückführung verhindert haben, indem sie bei der Rückführungsmaßnahme aktiv oder passiv Widerstand geleistet haben oder untergetaucht waren, und deren Sicherungshaftantrag beziehungsweise Antrag auf Ausreisegewahrsam vor Gericht abgelehnt wurde."
Dass in der Braunschweiger Einrichtung seit der Inbetriebnahme noch keine Personen aufgenommen worden sind, liege daran, dass – so die Innenministerin – Gerichte deutlich häufiger diesen Ausreisegewahrsam oder die Abschiebehaft bewilligen. Dadurch scheiden die Personen für eine Unterbringung im Ausreisezentrum aus.

