Goslar. In Hahnenklee soll westlich der Lautenthaler Straße eine neue Hotelanlage entstehen und damit das dort seit längerer Zeit leerstehende Hotel ersetzen. Doch bevor der Investor loslegen kann, müsste das angrenzende Landschaftsschutzgebiet beschnitten werden. Nachdem der Rat der Stadt Goslar dieses Ansinnen unterstützt hat, beschäftigt sich der Kreistag im Oktober mit der Angelegenheit. Doch eine endgültige Entscheidung steht noch nicht an.
Die Kreisverwaltung schlägt vor, das Verfahren zur Entlassung der von der Stadt Goslar beantragten Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“ einzuleiten. Die Entlassung solle dazu beitragen, das Projekt „Naturhotel Waldgarten“ zu ermöglichen und den städtebaulichen Missstand in Form des seit Jahren leerstehenden Altbaubestandes zu beheben. Doch zunächst würde ein Beteiligungsverfahren gestartet.
500 Quadratmeter Wald betroffen
Durch die Planung werde die Möglichkeit geschaffen, eine neue Hotelanlage zu errichten. Die Stadt beabsichtige zu diesem Zweck einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan entsprechend im Parallelverfahren zu ändern. Zur Umsetzung des architektonischen und betrieblichen Konzeptes sei es allerdings erforderlich, eine direkt an das bisherige Baugrundstück angrenzende, etwa 500 Quadratmeter große Waldfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen.
Die Ökologische Vorstudie liege bereits vor. Der aktuelle Planungsstand zeige eine Bebauung, die sich in das Landschaftsbild gut einfüge, jedoch dicht am Waldrand stehe. Für die konkrete naturschutzfachliche Bewertung und Flächenentlassung seien weitere Untersuchungen, unter anderem eine flächendeckende Biotoptypenerfassung geplant. Dabei würden zusätzlich Einzelbäume ab einem Durchmesser von 40 Zentimetern dokumentiert und das Vorhandensein von geschützten Biotopen überprüft. Konkrete Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie konkrete Kompensationsmaßnahmen seien noch nicht festgelegt worden.
Endgültige Entscheidung beim Kreistag
Die Entlassung dieser Fläche habe aus naturschutzfachlicher Sicht voraussichtlich keinen erheblichen negativen Einfluss auf den Gebietscharakter des verbleibenden Landschaftsschutzgebietes, so die Kreisverwaltung. Aus naturschutzfachlicher Sicht sei es wichtig, dass ein Großteil des Baumbestandes erhalten bleibe. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren zur Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutz könne eingeleitet werden. Die abschließende Entscheidung über die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolge nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens durch den Kreistag.
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