Lebenshilfe Goslar erfreut über Angehörigen-Entlastungsgesetz


Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Arbeiten, haben ab dem 01. Januar einen Anspruch auf Grundsicherung. Die Lebenshilfe findet das aus Vereinssicht bemerkenswert. Symbolfoto: Pixabay
Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Arbeiten, haben ab dem 01. Januar einen Anspruch auf Grundsicherung. Die Lebenshilfe findet das aus Vereinssicht bemerkenswert. Symbolfoto: Pixabay

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Goslar. Der Bundesrat hat am 29. November das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Dazu Ingrid Koch, erste Vorsitzende des Lebenshilfe Goslar e.V. in einer Pressemitteilung ihrer Einrichtung: „Wir freuen uns sehr über die Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigung und deren Familien, die mit diesem Gesetz einhergehen.“


So begrüßt Ingrid Koch ausdrücklich die Einführung der Einkommensgrenze bei 100.000 Euro für alle Leistungen der Sozialhilfe sowie die Abschaffung des elterlichen Unterhaltsbeitrags in der Eingliederungshilfe. Aus Vereinssicht sei außerdem bemerkenswert, dass Menschen mit Beeinträchtigung, die den Berufsbildungsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) absolvieren, ab dem 1. Januar kommenden Jahres Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben. Das eingeführte Budget für Ausbildung unterstütze darüber hinaus junge Menschen mit Beeinträchtigung bei der Berufsausbildung. Die Lebenshilfe selbst informiert auf ihrer Website ebenfalls über das Gesetz.