Mann fährt 20 Jahre ohne Führerschein


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Bad Harzburg. Ein 71-Jähriger versuchte die Polizei mit falschen Dokumenten darüber hinweg zu täuschen, dass er mit dem Auto unterwegs war, obwohl er seit 20 Jahren keinen Führerschein mehr hat.


Bereits am 12.März, gegen 15.30 Uhr, kontrollierten Polizisten in der Herzog-Wilhelm-Straße einen 71-jährigen Pkw-Fahrer aus dem Kreis Schleswig-Flensburg, der hier in Bad Harzburg Urlaub machen wollte. Anhaltegrund war der nicht angelegte Sicherheitsgurt der Beifahrerin. Der Fahrzeugführer konnte im Rahmen der Kontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen. Er konnte sich vor Ort lediglich mittels Personalausweis ausweisen.

Auf Nachfrage gab er an im Besitz eines "alten grauen Führerscheins" zu sein. Eine Führerscheinüberprüfung vor Ort im Rahmen der Verkehrskontrolle ergab hierbei noch keine Hinweise auf das Nichtvorhandensein einer Fahrerlaubnis. Der Fahrzeugführer wurde daraufhin vorsorglich belehrt, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat darstellen würde und eine Weiterfahrt eine neue Tat mit neuem Tatvorsatz bedeuten würde. Der Autofahrer gab an, dass ihm das alles bewusst sei und versicherte nochmals, dass er im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis sei.

Ihm wurde daraufhin durch die Polizeibeamten eine sogenannte Mängelmeldung ausgestellt, mit der er unter Fristsetzung den Nachweis der erforderlichen Fahrerlaubnis nachträglich erbringen musste. Der Fahrzeugführer setzte daraufhin die Fahrt fort.

Am 23. März meldet sich telefonisch die Polizei aus Süderbrarup beim Kommisariat in Bad Harzburg und gab an, dass der in Bad Harzburg kontrollierte Fahrzeugführer dort erschienen sei und versucht hätte, die Mängelmeldung mit einem Führerschein einer anderen Person zu erledigen. Dem aufmerksamen Polizeibeamten aus Süderbrarup fiel dabei allerdings auf, dass sowohl der Nachname als auch das Geburtsdatum nicht stimmten.

Der Fahrzeugführer versuchte den anderen Namen damit zu erklären, dass er bei seiner Hochzeit den Namen seiner Frau angenommen hätte. Wie sich herausstellte war auch das eine Unwahrheit. Eine Nachfrage bei der zuständigen Führerscheinstelle ergab schließlich, dass die Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers bereits im Jahr 1997 entzogen wurde und eine Neuerteilung im Jahr 2000 scheiterte. Außerdem ist die Person, dessen Führerschein der Mann zur Täuschung bei der Polizei vorgelegt hatte, bereits 1960 verstorben.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 71-Jährige auch der Halter des benutzten Autos ist. Weil das Auto bereits seit 2011 auf seinen Namen zugelassen ist, besteht der Verdacht, dass er vermutlich mindestens schon seit dieser Zeit damit am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

Den Fahrzeugführer erwarten nun zwei Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen falscher Namensangabe und eine weitere Strafanzeige wegen dem Verdacht eines Urkundsdeliktes.


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