Messerangriff auf Mutter: Halsschlagader nur um Millimeter verfehlt

Der Täter hatte der ihm unbekannten Frau ein Messer über den Hals gezogen. Der 25-Jährige soll dauerhaft in eine Psychiatrie. Heute beginnt der Prozess.

Die Feuerwehr leuchtete den Tatort am Sudmerberg in Goslar aus.
Die Feuerwehr leuchtete den Tatort am Sudmerberg in Goslar aus. | Foto: Marvin König

Braunschweig. Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 25-Jährigen, der am 16. Dezember letzten Jahres in Goslar eine Frau mit einem Messer angegriffen haben soll (regionalHeute.de berichtete). Ihm wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Wie das Landgericht mitteilt, handele es sich um ein Sicherungsverfahren, bei dem die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstrebe.


Der 25-jährige Beschuldigte, der zur Tatzeit unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss stand und aufgrund einer psychischen Erkrankung (Schizophrenie) im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll, soll am Tattag die ihm unbekannte Geschädigte gezielt verfolgt haben. Diese soll auf einem nahezu unbeleuchteten Weg mit ihrem zwei Monate alten Säugling in der Babytrage spazieren gegangen sein. Ohne erkennbaren Anlass habe er die Geschädigte unvermittelt von hinten angegriffen, ihr Kinn dabei umfasst, den Kopf nach oben gerissen und ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 12,5 Zentimetern, welches er unmittelbar zuvor im Supermarkt entwendet habe, über die Kehle gezogen, um die Geschädigte zu töten.

Schnittwunde in Höhe des Kehlkopfs


Die Frau habe eine klaffende und erheblich blutende Schnittwunde in Höhe des Kehlkopfs erlitten, wobei der Schnitt die Halsschlagader nur um wenige Millimeter verfehlt und die Luftröhre lediglich angekratzt habe. Die Geschädigte, die sowohl um ihr Leben als auch das ihres Kindes gefürchtet habe, habe an die Klinge gegriffen und versucht diese abzuwehren, wodurch sie sich erhebliche Schnittverletzungen an drei Fingern zugezogen habe. Die Beugesehne sei jeweils durchtrennt worden.

Noch während der Beschuldigte das Messer an die Kehle des Opfers geführte habe, habe er sie zu Boden gerissen. Ein zufällig vorbeigehender Passant habe die Schreie der Frau gehört und sei ihr zur Hilfe gekommen und habe den Beschuldigten von der Geschädigten gezogen und das Handgelenk mit dem Messer gepackt, um weitere Angriffe zu verhindern. Die Frau habe dann an einer in der Nähe befindlichen Bushaltestelle auf sich aufmerksam gemacht und weitere Hilfe herbeigerufen. Die Mutter habe im Klinikum ärztlich versorgt und an der Hand notoperiert werden müssen.

Fortsetzungstermine sind für den 10. und 17.Juni angesetzt.


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