Goslar. Seit Anfang März mussten sich eine 52-Jährige und ein 56-Jähriger aus Goslar unter anderem wegen Verabredung zum Mord, Vergewaltigung in besonders schwerem Fall und gefährlicher Körperverletzung vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Heute fiel das Urteil: Das Paar muss für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Die Taten, die den beiden Angeklagten während des knapp vier Monate andauernden Prozesses vorgeworfen wurden, sind grausam und unfassbar. Über Monate hinweg sollen sie ihr Opfer gequält, misshandelt und missbraucht haben. Am Ende sollte die Frau sterben - sie planten den Mord an der eigenen Tochter. Das Paar soll den Plan gefasst haben haben, die junge Frau umzubringen und ihren Tod wie einen Suizid aussehen zu lassen. Dazu soll die Mutter ihrer Tochter zahlreiche Tabletten eingeflößt haben. Die Tochter hatte sich dann Hilfe bei ihrer Rechtsanwältin geholt, der sie sich zuvor anvertraut hatte.
Ex-Lebensgefährtin bereits verurteilt
Dem heutigen Urteil geht ein jahrelanges Martyrium voran. Denn die heute 24-Jährige soll in den vergangenen Jahren nicht nur von ihrer Mutter und deren Ehemann gefoltert worden sein, sondern auch von ihrer eigenen Lebensgefährtin. Die 28-Jährige wurde in einem gesonderten Prozess im Juli des vergangenen Jahres zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt (mehr dazu). Ihr wurden unter anderem versuchter Totschlag, sexueller Übergriff in besonders schwerem Fall, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie soll die psychisch labile Frau gequält, sexuell missbraucht, geschlagen und gefangen gehalten haben. Unter anderem soll sie ihr Opfer gefesselt, bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und zu sexuellen Handlungen an sich und ihrem Vater gezwungen haben.
13 Mutter muss mehr als 13 Jahre ins Gefängnis
Und noch während der Prozess gegen ihre ehemalige Lebensgefährtin lief, musste die junge Frau weitere, unfassbare Taten über sich ergehen lassen. Ausgeführt von der eigenen Mutter und deren Partner. Das Landgericht Braunschweig verhängte für diese Grausamkeiten heute mehrjährige Haftstrafen, teilte Gerichtssprecherin Lisa Rust auf Nachfrage von regionalHeute.de mit. Gegen das Urteil sei Revision möglich, so Rust.
Die 52-jährige Angeklagte ist wegen 18 Taten, unter anderem wegen mehrfacher, teilweiser gemeinschaftlicher Vergewaltigung unter anderem in Tateinheit mit Körperverletzungs - als auch weiterer Delikten, gefährlicher Körperverletzung und anderer Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden und die Unterbringung der Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden.
Der 56-jährige Angeklagte ist wegen sechs Taten, unter anderem wegen mehrfacher gemeinschaftlicher Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt und im Übrigen freigesprochen worden.
Mit den Haftstrafen ist die Kammer unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 14 Jahren und die Anordnung einer Sicherungsverwahrung für die Mutter des Opfers geblieben, für deren Ehemann war eine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren sowie die Anordnung einer Sicherungsverwahrung beantragt. Die Nebenklage hatte keinen bezifferten Antrag gestellt. Die beiden Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
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