Noch ohne Bußgeld: Umgewandelte Ferienwohnungen jetzt anmelden!


Wer in Goslar Wohnraum zur Ferienwohnung umbaut, muss zunächst einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Foto: Stadt Goslar/Ritter
Wer in Goslar Wohnraum zur Ferienwohnung umbaut, muss zunächst einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Foto: Stadt Goslar/Ritter | Foto: Stadt Goslar

Goslar. Onlineportale für Ferienwohnungen sind weiter auf dem Vormarsch. Auch in Goslars Altstadt gibt es viele Angebote. Allerdings müssen Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Wohnungen in Ferienwohnungen umwandeln wollen, bei der Stadt einen Nutzungsänderungsantrag einreichen. Das teilt die Stadt Goslar in einer Pressemeldung mit.


Die Verwaltung geht davon aus, dass viele Anbieter von Ferienwohnungen diese Umnutzung nicht beantragt haben, und bietet ihnen die Gelegenheit, dies nachzuholen, bevor im kommenden Jahr entsprechende Kontrollen starten.

Der Markt für Ferienwohnungen werde auch in Goslar immer größer, sagt Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk. „Wir sehen nicht das Problem, dass dadurch notwendiger Wohnraum entzogen wird. Aber wir haben die Sorge, dass wir ganze Straßenzüge zu Ferienwohnungen umwandeln und sie in touristenschwächeren Jahreszeiten zur Geisterstadt werden.“ Einzelhandel, Bäcker, Restaurants, Apotheken brauchen aber eine dauerhafte Auslastung, um existieren zu können. Und auch die Stadt muss die Infrastruktur wie die Straßenreinigung oder den öffentlichen Nahverkehr das gesamte Jahr vorhalten.

Harmonisches Verhältnis zu dauerhaftem Wohnraum soll erhalten bleiben


Im Gegensatz zu anderen Städten in Niedersachsen wie beispielsweise Lüneburg gilt der Wohnungsmarkt in Goslar nicht als angespannt. Deshalb verzichtet die Stadt auf eine Satzung über die Zweckentfremdung. Aber die Verwaltung wird die Entwicklung genau beobachten und darauf achten, dass die Ferienwohnungen in einem harmonischen Verhältnis zu dauerhaftem Wohnraum stehen.

Gebühr zur Nutzungsänderung wird fällig


Eigentlich muss ein Eigentümer die Nutzungsänderung beantragen, wenn sie oder er Wohnraum in Ferienwohnungen umwandelt. „Wir wissen, dass das in der Vergangenheit kaum jemand gemacht hat“, sagt Marion Siegmeier, Fachbereichsleiterin Bauservice. Das bestätigt ein Blick auf die Angebote in einschlägigen Onlineportalen und der Vergleich mit den gemeldeten Ferienwohnungen. „Wir geben jedem die Chance, bis zum 31. Januar 2020 seine Ferienwohnung ohne Schimpf und Schande nachträglich zu legalisieren“, so Dr. Junk. „Hiermit bitten wir alle Anbieter, uns über ihre Ferienwohnungen zu informieren.“ Marion Siegmeier erklärt: „Wir erheben dann kein Bußgeld.“ Stattdessen werde nur die einmalige Gebühr zur Nutzungsänderung von 1,75 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche fällig. Ansprechpartner ist Peter Malecha, Fachdienstleiter Bauordnung und Denkmalschutz, Telefon (05321) 704-508, peter.malecha@goslar.de.

Im kommenden Jahr schaut die Verwaltung dann aber genauer hin. Es wird Kontrollen und Überprüfungen geben. Wer seine Nutzungsänderung bis dahin nicht bei der Stadt angezeigt hat, muss mit einem Bußgeld rechnen.


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