Goslar. Wie vom Finanzausschuss empfohlen (regionalHeute.de berichtete) und vom Verwaltungsausschuss vorige Woche in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen, entschied auch der Rat für eine externe Prüfung der Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters. Der Tagesordnungspunkt tauchte allerdings erst auf einen Dringlichkeitsantrag hin auf der Tagesordnung zur Ratssitzung am Dienstag auf.
Diese begann erst einmal mit der Umbesetzung des Verwaltungsausschusses (VA), weil Wolfgang Warnecke zuerst am Montag bei der Bürgerliste für Goslar und Vienenburg zur kommenden Kommunalwahl aufstellen ließ, sich wie berichtet am Dienstag nach Rauswurf aus der SPD-Fraktion noch am selben Tag den Bürgern für Vienenburg anschloss und die SPD so eins von vier Stimmrechten in jenem VA verloren. Dieses übernahm wiederum Detlef Vollheyde (Bürger für Vienenburg).
Zum eingeschobenen Tagesordnungspunkt zu den Nebeneinkünften des Oberbürgermeisters wurde dann eine kurze Unterbrechung, zur Freude der Fußballfans im Rat, für eine Sitzung des neuen VAs nötig, um ordnungsgemäß über den Dringlichkeitsantrag zu beraten. Während im großen Sitzungssaal das Deutschlandspiel gegen die Nordiren via Landkreis-Wlan verfolgt wurde, beriet der VA vor der Tür über den Dringlichkeitsantrag, der von allen Fraktionen im Rat unterzeichnet wurde und nach der Entscheidung des VAs für die externe Prüfung vergangene Woche, nun die Prüfung durch einen Sachverständigen auf die Tagesordnung am Dienstag brachte. Die Verwaltung hingegen hatte den Tagesordnungpunkt wohl erst zur nächsten Ratssitzung geplant.
Wieder im Sitzungsraum wurde zur Abstimmung aufgerufen: Einstimmig entschied der Rat die externe Prüfung durch den Gutachter Chistian Büschen vom Niedersächsische Studieninstitut, welcher auch die Prüfung der Nebeneinkünfte des Landrates übernehmen soll. Christian Rehse (FDP) erklärte zum Antrag, dass die Fraktionen bis zum 15. Juli die Zeit bekommen sollen, entsprechende Fragen an den Prüfer zu stellen. Danach soll Klarheit herrschen, was die Nebeneinkünfte der Hauptverwaltungsbeamten betrifft.
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