Öffentliche Fleischeslust: In Goslar bleibt der Grill kalt

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In der Stadt Goslar darf nicht auf öffentlichen Plätzen gegrillt werden. Auch im Landkreis muss die Kohle vielerorts kalt bleiben. Foto: Anke Donner
In der Stadt Goslar darf nicht auf öffentlichen Plätzen gegrillt werden. Auch im Landkreis muss die Kohle vielerorts kalt bleiben. Foto: Anke Donner



Goslar. Die Freunde der glühenden Kohlen haben es in Goslar nicht leicht - in der gesamten Stadt
muss der Grill kalt bleiben. Auch an Badeseen und Waldflächen darf nicht gegrillt werden.


„Es darf auf keinen öffentlichen Plätzen in Goslar gegrillt werden. Das regelt Paragraph 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Goslar. Zuwiderhandlungen können mit einer Ordnungswidrigkeit bis zu 5.000 Euro geahndet werden“, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Auch in den Wäldern und an den Badeseen im Landkreis ist Grillen und offenes Feuer von März bis Oktober untersagt. Es sei denn, die Plätze sind explizit dafür ausgewiesen und das Grillen wurde von den Besitzern ausdrücklich gestattet. Auch hier geht öffentliche Sicherheit und Ordnung vor knurrendem Magen.

Wer also weder Garten noch Balkon zuhause hat, muss sich eine andere Möglichkeit suchen, seine Fleischeslust zu stillen.


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