Goslar. Die hohe Anzahl an Verkehrsunfallfluchten im Landkreis Goslar nahm die Polizei zum Anlass, in einer Pressemitteilung zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Diese veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert.
Leider ist auch im Bereich Stadt und Landkreis Goslar festzustellen, dass sich Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall immer wieder ihrer Verantwortung entziehen und die Geschädigten auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen lassen. Beispielhaft dazu weisen wir auf unsere Pressemitteilungen hin, gestern mussten vier und heute drei solcher Taten notiert werden. Bei dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, die für den Verursacher weitreichende Konsequenzen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis haben kann. Natürlich nehmen wir diese Dinge auch sehr ernst. Einen großen Teil der Unfallfluchten können die Kolleginnen und Kollegen nicht selten durch akribische Ermittlungsarbeit aufklären, deshalb sollte sich kein Unfallflüchtiger sicher sein, dass er unentdeckt bleibt.
Eines ist klar: Jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer kann Opfer oder Geschädigter einer Verkehrsunfallflucht werden, z.B. durch den kleinen Parkplatzrempler beim Ein- oder Ausparken, bei der die Schadenshöhe heutzutage recht schnell einen hohen drei- oder vierstelligen Eurobetrag erreichen kann. Die Gründe, weshalb Verkehrsteilnehmer eine Unfallflucht begehen, sind vielfältig, nicht selten aber scheut man eine Meldung, weil damit i.d.R. eine Höherstufung des Versicherungsvertrages verbunden ist - trotzdem sollte man auch hier die Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Eine besonders verwerfliche Qualität haben diese Delikte unabhängig davon natürlich immer dann, wenn zusätzlich jemand verletzt wurde. Oftmals passiert dies bei Zusammenstößen zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger oder Fahrradfahrer. Hier erwartet den Verursacher, der sich nicht um die verletzte Person kümmert, zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung.
Bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei informieren
Bei Unfällen mit Kindern oder Jugendlichen sollte man - auch wenn diese erklären, keinen Schaden erlitten zu haben - immer die Polizei informieren, um sich nicht mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert zu sehen, wenn später Verletzungen oder Schäden von den Erziehungsberechtigten festgestellt und gemeldet werden, obwohl das beteiligte Kind oder der beteiligte Jugendliche an der Unfallstelle angab, unverletzt zu sein. Wir appellieren daher an Sie: "Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzenbleiben. Jeder kann einmal einen Fehler machen, im Zweifel wird Ihre Versicherung den entstandenen Schaden regulieren".
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