Goslar. Auf der Sitzung des Stadtrates stand der Ausschluss von parteipolitischen Veranstaltungen in den kulturellen Einrichtungen der Stadt auf der Tagesordnung.
Die Bürgerliste hatte im Sommer vergangenen Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt, den die Verwaltung in der Folge aufgriff. Im Beschlussvorschlag heißt es: „Die Kaiserpfalz Goslar, das Große Heilige Kreuz, das St. Annenhaus und das Goslarer Museum sowie zugehörige Grundstücke werden für parteipolitische Veranstaltungen oder Veranstaltungen, die der Parteienwerbung dienen, grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.“ Über etwaige Ausnahmen, die sich im Rahmen des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Parteien bewegen müssen, sowie in Zweifelsfällen entscheide der Rat per Zweidrittelmehrheit.
Begründet wurde der Antrag so: „Rat und Verwaltung der Stadt Goslar sind sich einig im Bestreben, Veranstaltungen mit fremdenfeindlichem, rechtsradikalem und extremistischem Hintergrund in städtischen Einrichtungen nicht zuzulassen.“ Das Grundgesetzes gebiete das Recht auf Gleichbehandlung politischer Parteien im politischen Wettbewerb und bei der politischen Arbeit. Dies gelte auch für die Vergabe räumlicher Ressourcen für Veranstaltungen. Eine Verpflichtung der Kommunen, Räume für parteipolitische Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, gäbe es jedoch nicht.
Dirk Straten (AfD) kritisierte die Vorlage scharf. Er konstatierte, dass insbesondere seine Partei durch die neue Regelung von räumlicher Ausgrenzung bedroht sei. Der Antrag sei folglich nicht demokratisch, er benachteilige gewählte AfD-Ratsvertreter und sei deshalb abzulehnen. Auch Stephan Kahl von der FDP war von der Vorlage ebenfalls nicht überzeugt. Auch mit den derzeit zu Verfügung stehenden Mitteln könnte undemokratische Umtriebe bekämpft werden. Der Rat stimmte der Vorlage allerdings mehrheitlich zu.
mehr News aus Goslar