Rübenernte-Problem: AfD fordert einheitliche Auslegung

von Janosch Lübke


Die Rübenverladung auf öffentlichen Straßen ist Claussen zu uneinheitlich geregelt. Foto: Robert Braumann
Die Rübenverladung auf öffentlichen Straßen ist Claussen zu uneinheitlich geregelt. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Goslar. Die Zuckerrübenernte läuft. Der § 45 StVO regelt mit einer Ausnahmegenehmigung die Verladung der Rüben auf öffentlichen Straßen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag Goslar, Tyge Claussen, kritisiert jedoch, dass das Verfahren in verschiedene Kreisen unterschiedlich geregelt sei. In einer Pressemitteilung fordert er eine einheitliche Auslegung.


Aus betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gründen würden die Rüben längst nicht mehr auf dem Acker verladen und mit großen Treckern abtransportiert. Die Rüben-Verladung erfolge in der Regel vom Feldrand aus direkt auf die LKW, die auf benachbarten, öffentlichen Straßen am Feldrand stünden. Es seien die von Landwirten gegründeten Gemeinschafts-Unternehmen, die sogenannten Maschinenringe, die die Rüben verladen und abtransportieren.

"Flickenteppich-Problem" von Kreis zu Kreis


Diese Maschinenring-Betriebe hätten laut Claussen mit dem „Flickenteppich-Problem“ zu kämpfen; denn deren Einzugsgebiete überlappten nicht selten mehrere Kreisgebiete. Im Interesse einer effektiven Betriebsabstimmung würden sich nicht nur die Maschinenring-Betriebe, sondern auch die ihnen angeschlossenen Landwirte und Zuckerfabriken eine landesweit einheitliche Auslegung des § 45 StVO bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen wünschen.



Claussen betont, dass gegenwärtig die Land- oder Stadtkreise den § 45 StVO unterschiedlich auslegen würden und daher bei ihren Ausnahmegenehmigungen unterschiedlich hohe Anforderungen für die verkehrliche Absicherung des Verlade-Standortes stellten. Der eine Kreis erlaube die Rüben-Verladung auf Bundesstraßen, der andere generell gar nicht. Der eine Kreis gebiete zur Absicherung des Verlade-Standortes Blinklicht plus acht Schilder - also je vier vorne und vier hinten gestaffelt aufgestellt - , der andere 16 Schilder. Dann gäbe es sogar Kreise, die zusätzlich die Aufstellung von Baken vorschreiben würden. Kreise, die ein Nachtverbot für das Rüben-Verladen erteilen würden, gäbe es auch. Claussen sieht den Verlade-Zeitraum im Herbst mit seinen kürzer werdenden Tagen, insbesondere im November, dadurch stark eingeschränkt.

Claussen sieht ein allgemeines Problem mit uneinheitlichen Vorschriften


Die Maschinenring-Betriebe würden deswegen in „anspruchsvolle“ und „weniger anspruchsvolle“ Kreise unterscheiden. Der Landkreis Goslar zähle, nach Claussens Verständnis, zu den „anspruchsvollen“ Kreisen.

In der nächsten Kreissitzung möchte der AfD-Fraktionschef vomLandrat ThomasBrychzu dieser Problematik einige Fragen beantwortet haben. Das Beispiel des Zuckerrüben-Transports zeige, dass ganz allgemein das Problem der uneinheitlichen Vorschriften für Betriebe bestehe, insbesondere für die von kleiner oder mittlerer Größe. Dies sei eine mühselige und gravierende Herausforderung die dringend politisch gelöst werden solle.


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