Sicherheit vor Grundschulen: Warnschilder statt Bodenschwellen

Die Stadt Goslar prüfte auf Antrag der Ratsgruppe GRÜNE PARTEI 42, ob vor Grundschulen Bremsschwellen angebracht werden sollten.

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Das Verkehrsschild "Achtung Kinder". Symbolbild
Das Verkehrsschild "Achtung Kinder". Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Goslar. Im Dezember hatte die Ratsgruppe GRÜNE PARTEI 42 einen Prüfantrag an die Verwaltung gestellt, ob die Sicherheit vor Grundschulen durch die Anbringung von Bodenschwellen auf der Straße erhöht werden könne. Offenbar ist man seitens der Stadt zu einem negativen Ergebnis gekommen. In der Beschlussvorlage der Verwaltung, die am heutigen Donnerstag im Ausschuss für Bauen und Umwelt besprochen und über die im Rat der Stadt entschieden wird, empfiehlt man, statt Bodenschwellen die Aufstellung von Warnschildern zu prüfen.



Zur Beurteilung des Antrages habe die Verwaltung neben dem Fachdienst Straßenverkehr auch den Sachbearbeiter Verkehr der Polizeiinspektion Goslar beteiligt. Demnach sei die Wirksamkeit von Boden- und Bremsschwellen sehr umstritten. Bereits im Merkblatt über bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung von 1994 werde darauf hingewiesen, dass Schwellen wegen ihrer begrenzten Wirkung in Verbindung mit sicherheitstechnischen und gestalterischen Problemen nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen sollten und der Frage der Verkehrssicherungspflicht dabei besondere Aufmerksamkeit zu widmen sei. Die herrschende Meinung gehe mittlerweile davon aus, dass Fahrbahnschwellen außerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen als verkehrsfremde Sachen – und damit Verkehrshindernisse – einzustufen seien.

Erhöhte Abgas- und Lärmbelastung


In Tempo-30-Zonen kämen somit nur Aufpflasterungen oder Tempokissen in Frage. Allerdings sei auch hier der Einsatz beziehungsweise die Wirksamkeit sehr umstritten und ein Einsatz bei Straßen mit Linienbusverkehr sowie bei regelmäßiger Befahrung durch Rettungsfahrzeuge auszuschließen. Auch die mögliche Ablenkung der Autofahrer sollte nicht unterschätzt werden. Außerdem führe eine ungleichmäßige Fahrweise durch Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge vor beziehungsweise hinter den Aufpflasterungem zu einer erhöhten Abgas- und Lärmbelastung. Auch das Überfahren der Aufpflasterungen könne zu neuen Lärmbelastungen führen, etwa durch Anhänger oder klappernde LKW.


Für den Winterdienst, die Straßenreinigung sowie Rettungsfahrzeuge stellten Aufpflasterungen ein Hindernis dar. Radfahrer und Motorradfahrer könnten diese nur gefahrlos passieren, wenn ein ausreichender Abstand (1,00 Meter) zum Gehweg freigelassen werde. Auch in Goslar habe man diese negativen Effekte in der Vergangenheit beobachtet. Aus diesem Grund seien viele Aufpflasterungen inzwischen zurückgebaut worden (zum Beispiel in Georgenberg, Vienenburg).

Im Bereich aller Goslarer Grundschulen und Kindertagesstätten sei bereits mit Schaffung der Verkehrsberuhigten Bereiche, der Tempo-30-Zonen oder durch die streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h eine Reduzierung des Tempos erreicht worden. Die Geschwindigkeit werde mit einem Schwerpunkt bei der Schulanfangaktion kontrolliert. Die Kontaktbereichsbeamten betreuten die Schulwege und Schulbereiche. Sichere Schulwege seien mit Unterstützung der Verkehrswacht („Gelbe Füße“!) markiert. Die Maßnahmen hätten sich bewährt. Zudem werde die Situation vor den Grundschulen im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit sowohl durch die Stadt Goslar als auch die Polizei kontinuierlich beobachtet und beurteilt.

Beschilderung wird geprüft


Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit solle die Straßenverkehrsbehörde die Beschilderung mit dem Gefahrzeichen „Achtung Kinder“ nochmals überprüfen. Die Anordnung und Aufstellung sei nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zwar nur in wenigen Fällen erforderlich, dennoch befänden sich vor allen Grundschulen und Kindertagesstätten entsprechende Hinweise.


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