Sorge um Gewerbegebiet Gutenbergstraße: Was wird aus den Leerständen?

Die Verwaltung gab in der Ratssitzung Auskunft zu den einzelnen betroffenen Immobilien.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Goslar. Vermutlich nicht nur die CDU betrachtet die aktuelle Entwicklung im Gewerbegebiet Gutenbergstraße mit Sorge. "Leerstände, Betriebsaufgaben und Schließungsgerüchte bestimmen die Nachrichten", heißt es in einer Anfrage der CDU-Fraktion. Hierzu nahm die Verwaltung im Rahmen der Ratssitzung am Dienstag Stellung. Wenn auch manche Sachen nur im nicht öffentlichen Teil behandelt wurden.


So wurden die Namen der jeweiligen Eigentümer der betreffenden Namen nicht öffentlich genannt, wohl aber ob diese an einer weiteren Vermarktung interessiert sind. So bestehe zum Eigentümer der ehemaligen Max Bahr-Immobilie Kontakt. Dieser warte aktuell die weiteren Entwicklungen rund um den real-Markt ab. Davon abhängig sei der Eigentümer aber an einer weiteren Entwicklung und eventuellen Vermarktung des Areals interessiert. Je nach zukünftiger Nutzung werde eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser weise derzeit ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bau- und Heimwerkermarkt – Möbelmarkt“ aus. Zur Zukunft des real-Marktes habe die Verwaltung keine weiteren Erkenntnisse.

Bebauungspläne müssten gegebenenfalls geändert werden


Auch der Eigentümer der Toom-Immobilie sei sowohl an einer Vermietung als auch an einer Veräußerung des Gebäudekomplexes interessiert. Die Gespräche mit potenziellen Mietern laufen. Der Bebauungsplan „Odermarkplatz“ weist hier ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bau- und Heimwerkermarkt“ aus. Je nach zukünftiger Nutzung würde eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich werden. Darüber hinaus erschwere die denkmalgeschützte Fassade eine Vermarktung, da bauliche Änderungen an dieser nicht ohne Weiteres und ohne Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Auflagen möglich sei.

Am Odermarkplatz stehen aktuell die Verkaufsflächen des ehemaligen dm Drogeriemarktes leer. Der Bebauungsplan „Okerstraße“ lege fest, wie viel Fläche der zur Verfügung stehenden Verkaufsflächen insbesondere mit innenstadtrelevanten Sortimenten belegt werden dürfen und gebe teilweise auch Begrenzungen vor. Die bisherigen Anfragen hätten für Sortimente gegolten, die laut Bebauungsplan am Standort Odermarkplatz unzulässig seien oder die maximale Belegung der Flächen mit den Sortimenten bereits erfolgt ist. Die Verwaltung stehe weiterhin in einem regelmäßigen Austausch mit dem Eigentümer und vermittele die Kontaktdaten bei geeigneten Anfragen.

Problemfall Immenröder Straße


Zum Eigentümer der ehemalige KfZ Werkstatt in der Immenröder Straße 31 gebe es keinen Kontakt. Diverse Versuche seien erfolglos verlaufen. Der Eigentümer scheine vermeintlich nicht an einer Vermarktung interessiert zu sein. Anders sieht es bezüglich der Immenröder Straße 30 aus (ehemals Aquarium). Hier sei der Eigentümer an einer Vermarktung interessiert, diese gestaltet sich jedoch unter anderem aufgrund der Zufahrtssituation schwierig. Die Mittelleitplanke, die Ortseinfahrt und –ausfahrt der B 82 baulich trennt, verhindere eine direkte Zufahrt auf das Gelände in Richtung Goslar. Lediglich in Fahrtrichtung Ortsausgang Goslar sei ein Abbiegen auf das Areal möglich. Potenzielle Mieter würden hier das Risiko einer zu geringen Frequenz sehen. Zudem erschwere neben dem Erscheinungsbild des direkt angrenzenden Gebäudes (Immenröder Straße 31) auch das ursprünglich zusammenhängend genutzte Areal eine Vermarktung. Verschiedene Anfragen für das Grundstück hätten bereits vorgelegen. Zuletzt habe eine Anfrage vorgelegen, die neben Gewerbe auch Wohnen vorgesehen hat. Der Bebauungsplan „Odermarkplatz“ weise hier jedoch ein Gewerbegebiet ohne weitere Einschränkungen oder Festsetzungen aus.

Weitere Betriebsveränderungen oder –aufgaben seien der Verwaltung derzeit nicht bekannt.


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