Goslar. Pflicht ist es nicht mehr, die Aufstallung von Geflügel im Landkreis Goslar und in der Stadt Salzgitter wird allerdings weiterhin vom Landkreis empfohlen. Auch die Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin einzuhalten.
Die im Dezember 2016 wegen der Vogelgrippe ausgesprochene Verpflichtung zur Stallhaltung des gesamten Hausgeflügels für die Gebiete des Landkreises Goslar und der Stadt Salzgitter lief zum 31.01.2017 aus. Das Geflügel darf somit grundsätzlich wieder in Ausläufen im Freien gehalten werden. Wegen der weiterhin bestehenden Gefährdung der Bestände durch infizierte Wildvögel wird die Stallhaltung des Hausgeflügels jedoch nach wie vor empfohlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Stallhaltung problemlos möglich ist.
Der Landkreis weist jedoch alle Geflügelhalter darauf hin, dass die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten sind. Das gilt insbesondere für Hygienevorkehrungen etwa durch Schleusen, Desinfektionsmatten, Handwaschbecken sowie die Verwendung von Schutzkleidung in den Beständen. Ferner sollte weiterhin ausschließlich der Tierhalter Zutritt zu den Beständen haben.
Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz wird die Entwicklung der Vogelgrippe weiter genauestens beobachten und sich zu diesem Thema mit den benachbarten Gebietskörperschaften austauschen. Soweit erforderlich kann die Anordnung zur Aufstallung des Geflügels jederzeit erneuert werden.
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