Goslar. Kurz vor dem Jahreswechsel wandte sich die Polizei Goslar mit einem Fahndungsaufruf an die Bevölkerung. Gesucht wird nach dem 71-jährigen Friedrich S.. Der verurteilte Straftäter war in einem Pflegeheim in Clausthal-Zellerfeld untergebracht, das er nicht hätte verlassen dürfen. Nach einem Ausflug kehrte er jedoch nicht mehr in das Pflegeheim zurück. Das war allerdings bereits im August. Doch warum sucht die Polizei erst jetzt öffentlich nach dem Mann?
S. war 2009 wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Im Februar 2021 wurde die Vollstreckung der weiteren Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt. Der 71-Jährige bekam jedoch die Auflage, in ein Pflegezentrum in Clausthal-Zellerfeld zu ziehen und dies nicht ohne die Zustimmung der Behörden dauerhaft zu verlassen. Zudem sollte er sich regelmäßig persönlich bei seiner Bewährungshelferin melden. Doch im August kehrte der Mann einfach nach einem Ausflug nicht zurück und ist seither verschwunden.
Fahndung mit Bild als letztes Mittel
Nun sucht die Polizei nach Friedrich S.. Doch warum wartet man knapp ein halbes Jahr mit der offiziellen Fahndung? Die Antwort hat Tobias Brych, Sprecher der Polizei Goslar. "Eine Öffentlichkeitsfahndung stellt grundsätzlich das letzte Mittel im Rahmen der Ermittlungen zum Aufenthaltsort dar. Bis zur Veröffentlichung der Fahndung sollten sämtliche Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Ein Antrag auf Öffentlichkeitsfahndung wird durch die zuständige Staatsanwaltschaft gewissenhaft geprüft", erklärt Brych auf Anfrage von regionalHeute.de und ergänzt, dass man auch im aktuellen Fall so vorgegangen sei. Die Veröffentlichung konnte nicht unmittelbar nach dem Verschwinden erfolgen, da andere Ermittlungsansätze zum Aufenthaltsort noch nicht abgeschlossen waren.
Bisher hat die Fahndung noch nicht zum Gesuchten geführt. Aber es seien schon vereinzelt Hinweise auf den Aufenthaltsort des Gesuchten eingegangen, berichtet Brych. Wer den Mann sieht, soll ihn aber auf keinen Fall ansprechen. "Damit der Gesuchte festgenommen werden kann, soll er im Fall eines Zusammentreffens nicht angesprochen werden und stattdessen umgehend die Polizei informiert werden", so Brych.
Hinweise zum Aufenthaltsort des Gesuchten nimmt die Polizei Goslar unter der Rufnummer 05321/339-0 entgegen.
mehr News aus Goslar