Trotz Schonzeit: Darum musste der Waschbär sterben

In Seesen gab es eine Tierrettung mit anschließender Tötung. Warum wurde das Tier nicht geschont? regionalHeute.de fragte nach.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Seesen. Am Ostermontag kam es zu einer Tierrettung in Seesen. Dabei wurde ein Waschbär von der Feuerwehr aus seiner Not gerettet. Anschließend übernahm die Jägerin und tötete das Tier. Wie es dazu kam, dies erklärte die Stadt Seesen auf Anfrage von regionalHeute.de



Die Feuerwehr hatte selbst über den Rettungseinsatz am Montag berichtet: Ein Passant hatte zwei Tiere im Flusslauf der Seckau an einem Rechen gesehen. Wegen des hohen Wasserstandes konnten sich die beiden Waschbären nicht selbst aus ihrer misslichen Lage befreien. Als die Feuerwehr eintraf, war nur noch ein Tier übrig. Dieses wurde an Land gezogen und in eine Transportbox gesetzt. Es waren elf Feuerwehrleute mit vier Fahrzeugen im Einsatz.

Die Feuerwehr kam umgehend zur Hilfe.
Die Feuerwehr kam umgehend zur Hilfe. Foto: Feuerwehr Seesen


Anschließend wurde das Tier der Stadtjägerin übergeben. Wie die Verwaltung mitteilte, ist das Tier nach der Rettung getötet worden: "Der Waschbär wurde von der Stadtjägerin gemäß Paragraph 5 des Niedersächsisches Jagdgesetzes erlegt und ordnungsgemäß über den Baubetriebshof der Stadt Seesen entsorgt."

Darum musste das Tier sterben


Seit 2016 werde der Waschbär auf der EU-Liste der "invasiven, gebietsfremden Arten" geführt, da von ihm Gefahren ausgehen (Nesträuber, Übertragung von Krankheiten auf Haustiere), erklärt die Stadt: "So süß und possierlich die Tiere auch ausschauen, richten sie leider dennoch immensen Schaden an der heimischen Fauna an und können die Bestände von Vögeln, insbesondere von Bodenbrütern, gefährlich dezimieren."

Die Schonzeit hatte gerade begonnen: Für Waschbären gibt es in Niedersachsen eine Schonzeit - also eine Zeit, in der die Tiere nicht bejagt werden dürfen. Diese liegt zwischen dem 1. April und dem 15. Juli. Demnach hatte sie am Ostermontag (1. April) bereits begonnen. Trotzdem wurde das Tier nicht geschont, es gibt nämlich eine Ausnahme: Jungtiere und kranke Tiere dürfen ganzjährig bejagt werden. Dies sieht die DVO-NJagdG (Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes) vor, in der die Schonzeiten und ihre Bedingungen geregelt sind.

Beide Faktoren hätten auch hier vorgelegen. "Das Tier war in einem sehr schlechten Gesundheitszustand, da es über mehrere Minuten immer wieder unter Wasser geraten ist. Es konnte vor Ort jedoch nicht erlegt werden, da der Gebrauch der Schusswaffe in dieser Situation nicht sicher gewesen wäre (befriedeter Bezirk)", erklärt die Stadt die Rettung mit anschließender Tötung.


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