Urteile im Korruptionsprozess gesprochen


Vor dem Braunschweiger Landgericht ging der Prozess gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Mannsfeld-Löbbecke Stiftung zu Ende. Symbolfoto: Anke Donner
Vor dem Braunschweiger Landgericht ging der Prozess gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Mannsfeld-Löbbecke Stiftung zu Ende. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Braunschweig/Goslar. Am Donnerstag fiel das Urteil: Haft- und Bewährungsstrafe für die Angeklagten im Korruptionsfall innerhalb der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Goslar. Bestechlichkeit, Untreue und Falschaussage wurden den Männern vorgeworfen.

Wie Pressesprecherin Block-Cavallaro vom Braunschweiger Landgericht mitteilte, erhielt der ehemalige Vorsitzende der Stiftung eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. In 92 Fällen wurde ihm die Veruntreuung von Stiftungsgeldern vorgeworfen, sieben davon wurden mit dem zusätzlichen Tatbestand der Bestechlichkeit deklariert. Bei weiteren sieben Taten, so Block-Cavallaro, machte sich der Hauptangeklagte der allein der Bestechlichkeit schuldig. Im Jahr 2012 sollen Geschäftsführer und Technischer Leiter der Stiftung, Geldmittel der Stiftung für private Aufwendungen veruntreut haben, indem sie handwerkliche Leistungen über Mittel der Einrichtung beglichen. Offenbar in Zusammenarbeit: Der weitere Angeklagte gab die Arbeiten in Auftrag. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Insgesamt wurde er in elf Fällen, davon einer mit Tateinheit der Untreue, und einem Fall der Falschaussage schuldig gesprochen.


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