Verpachtete städtische Flächen sollen ökologischer werden

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Die Landwirte zeigten sich nicht uninteressiert am Artenschutz. Symbolfoto: Anke Donner
Die Landwirte zeigten sich nicht uninteressiert am Artenschutz. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Die Bürgerliste beantragt, dass die Stadt Goslar mit den konventionell wirtschaftenden Pächtern städtischer Flächen Vereinbarungen auf freiwilliger Basis aushandeln soll, die die Ökologisierung der Flächen vorantreibt. Damit beschäftigt sich der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Lebensraum im Welterbe am heutigen Mittwoch.


Die Stadt Goslar, die Stiftung Neuwerk sowie der Stiftsgüterfonds haben knapp 200 Hektar Acker- und knapp 120 Hektar Wiesenflächen verpachtet. Aufgrund der Problematik rund um Erhalt der Artenvielfalt, Insektensterben und Einsatz von Glyphosat fand im Juni auf Einladung des Oberbürgermeisters der Stadt Goslar ein erster Gedankenaustausch zwischen der Verwaltung und den Goslarer Landwirten statt, die zu den größten Pächtern gehören.

Landwirte haben selber Interesse an Artenvielfalt


Da der Großteil der konventionell bewirtschafteten Acker- und Wiesenflächen bis zum 30. September 2025 verpachtet sei, wurde zu Beginn des Termins klargestellt, dass die Verwaltung als Verpächter derzeit keine Einflussnahmemöglichkeit habe, in die bestehenden Pachtverträge einzugreifen. Während der angeregten Diskussion sei jedoch deutlich geworden, dass die anwesenden Landwirte selbst daran interessiert seien, Positives zum Erhalt der Artenvielfalt zu leisten und es auch bereits teilweise umsetzen würden. Wichtig sei den Anwesenden aber gewesen, dass die möglichen Maßnahmen sich nicht nur auf die Pachtflächen beziehen sollten, sondern, dass der gesamte Betrieb und damit sämtliche Flächen Berücksichtigung fänden, um nicht nur einen Showeffekt zu erzielen.


Als mögliche Maßnahmen kämen aus Sicht der Verwaltung die Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühstreifen auf Ackerland, die Anlage von Blüh- und Schonflächen oder Landschaftselementen auf Ackerland oder die Anlage von Grünstreifen zum Schutz gegen Wassererosionen und von Gewässern in Betracht.

Es gibt bereits gesetzliche Vorgaben


Für die ganzheitlichen Betrachtung sei es erforderlich zu wissen, dass jeder Betrieb maximal 10 Hektar seiner Flächen mit Blühstreifen bewirtschaften dürfe. Im Rahmen des Greening müsse jeder Betrieb auf mindestens 5 Prozent seiner Flächen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität durchführen. Das können Stilllegungen sein, es können aber auch Ackerrandstreifen, Blühstreifen oder der Anbau von Leguminosen ohne Pflanzenschutz sowie zum Beispiel Zwischenfruchtmischungen sein.

Außer dem Einsatz von Insektiziden und Pestiziden gebe es weitere Faktoren, die Auswirkungen auf den Insektenrückgangund das Bienensterben haben: größere Feldstücke, nitrophile Pflanzengesellschaften auf den Feldrainen durch Ungenauigkeit in der Mineral- und Wirtschaftsdüngerausbringung, fehlende Pflege von Böschungen, Hecken und Restgrünland aufgrund von Zeitmangel, Verschwinden von Futterbaubetrieben aus den heutigen Ackerbaugebieten (Strukturwandel), höhere Schnitthäufigkeit auf dem Grünland, Zunahme der Wintergetreidefruchtfolgen und Abnahme der Sommerfrüchte wie Sommergerste, Sommerweizen, Hafer, Erbse und anderes.

Reduzierung des Einsatzes von Glyphosat


Um hier gegenzusteuern, sollten die Pächter davon überzeugt werden, sich sowohl vermehrt an diversen Agrarumweltprogrammen zu beteiligen als auch die oben beschriebenen weiteren Faktoren zu berücksichtigen, so die Bürgerliste. Wünschenswert wäre weiterhin, wenn eine Reduzierung des Einsatzes von Glyphosat und anderen Pflanzenschutzmitteln zu bestimmten Zeiten erreicht werden könnte.

Über die Annahme des Antrags entscheidet der Rat.


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