Verschwendungsvorwurf: Wurden Sportplätze falsch bewässert?

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Auch beim Rasensprengen kann man einiges falsch machen. Symbolfoto: Pixabay
Auch beim Rasensprengen kann man einiges falsch machen. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Goslar. Wurden Sportplätze während der heißen Sommertage falsch bewässert und so Wasser verschwendet? Zu einer entsprechenden Anfrage der Ratsfraktion "Bürgerliste für Goslar und Vienenburg" nimmt die Verwaltung im Rahmen des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Sport am morgigen Freitag Stellung. Die Verantwortung liege in erster Linie bei den Vereinen.


"In diesem Sommer wurde wiederholt beobachtet, dass zumindest bei einzelnen Fußballplätzen eine Bewässerung in der Mittagszeit oder am Nachmittag erfolgte. Dabei kann als bekannt vorausgesetzt werden, dass eine Bewässerung zur Tageszeit mit der höchsten Verdunstungsrate nicht nur unwirtschaftlich ist (höherer Wasserbrauch) sondern auch ineffektiv (kein hinreichendes Eindringen des Wassers in tiefere Bodenschichten)", heißt es in der Anfrage. Aus diesen Gründen werde im gewerblichen Gartenbau und in der Landwirtschaft eine Beregnung grundsätzlich abends oder nachts durchgeführt.

Die Beregnung erfolge im Rahmen der Überlassungsvereinbarungen ausschließlich durch die Vereine, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Die Verwaltung habe im Sinne der langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit diesbezüglich bislang keine Vorgaben gemacht. Nicht auf allen Sportplätzen seien Zeitschaltuhren vorhanden. Diese zu installieren wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Die Beregnungsanlagen würden von ehrenamtlich Tätigen bedient. Ihnen sei es nicht zuzumuten, zum Beispiel nachts die Beregnungsanlage anzustellen.

Ein Informationsblatt soll helfen


Die Verwaltung werde kurzfristig ein Informationsblatt zum wirtschaftlicheren Wassereinsatz entwickeln und den Vereinen zukommen lassen. Aus diesem werde hervorgehen, dass es unter anderem aus Gründen der Wasserverdunstung sinnvoll ist, in den Abendstunden, nachts oder in den frühen Morgenstunden zu bewässern.

Die ebenfalls von der Bürgerliste angebrachten Zweifel, ob in allen Fällen die Entnahmestellen fürdas Beregnungswasser den Sicherheitsvorgaben der Trinkwasserverordnungentsprächen, sieht die Verwaltung als grundlos. "Laut Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit gelten die Vorschriften der Trinkwasserverordnung nicht für die Beregnungsanlagen von Sportplätzen. Aus diesem Grund sind keine weiteren Sicherheitseinrichtungen zu installieren. Davon abgesehen werden alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen eingehalten", so die Verwaltung.


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