Volksbegehren Artenvielfalt - NABU wettert gegen "Desinformationskampagne"

Die Absichtserklärung "Niedersächsischer Weg" sei dem Inhalt des Volksbegehrens zwar ähnlich, jedoch seien die beiden nicht vergleichbar.

Ein Dukantenfalter - Der NABU warnt, dass die Liste der bedrohten Arten immer länger werde.
Ein Dukantenfalter - Der NABU warnt, dass die Liste der bedrohten Arten immer länger werde. | Foto: NABU / Walter Wimmer

Goslar. Seit Mitte Mai dieses Jahres sammeln engagierte Naturschützer Unterschriften für das Volksbegehren „Artenvielfalt. Jetzt!“. In den Medien würden laut der NABU-Kreisgruppe Goslar jedoch viele Unwahrheiten zum zeitlichen Ablauf dieses Volksbegehrens kursieren, welche die Kreisgruppe mittels einer Pressemitteilung aufzuklären versucht. Auch dürfe das Volksbegehren nicht mit der Absichtserklärung des "Niedersächsischen Weges" verwechselt werden. Der NABU beklagt eines Desinformationskampagne gegen das Volksbegehren und fordert eine konkrete Gesetzesänderung statt der unverbindlichen Absichtserklärung, die der "Niedersächsische Weg" darstelle.


Die Vorbereitungen für das Volksbegehren liefen bereits seit September 2019. Damals hätten Teilnehmer der NABU-Landesdelegiertenkonferenz am 21. September den Landesvorstand beauftragt, aus einem vorhandenen Arbeitspapier, das dem später ausgehandelten „Niedersächsischen Weg“ ähnelt, eine Gesetzesvorlage zu entwickeln. Am 24. September 2019 sei der NABU Niedersachsen mit dieser Absicht an die Presse gegangen.

Die Geburt des "Niedersächsischen Weges"


Daraufhin seien vonseiten des Umweltministeriums NABU, BUND, Landwirtschaftsministerium, Bauernverbände und weitere Interessensgruppen zu gemeinsamen Gesprächen an einem Tisch versammelt worden. Diese Arbeitsgruppe sei jedoch nur zustande gekommen, weil der NABU seine Absicht, ein Volksbegehren zu starten, klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Man habe gemerkt, dass der NABU und seine Unterstützer es sehr ernst meinen und sich nicht mehr auf Versprechen einlassen wollen, die dann doch nicht gehalten werden. Ergebnis dieser Verhandlungen war die unverbindliche Absichtserklärung “Der Niedersächsische Weg“,

In der Zwischenzeit hätten NABU, Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund sowie Bündnis 90/Die Grünen das Volksbegehren weiter verfolgt und initiiert. Gesetzestexte wurden entworfen, mehrmals juristisch geprüft und hieb- und stichfest, den Vorgaben für ein Volksbegehren entsprechend, aufgearbeitet. Derzeit gibt es weitere 170 Unterstützergruppen und -verbände für das Volksbegehren.

Volksbegehren hat klare Vorgaben


Den Initiatoren sind durch das Landeswahlgesetz klare Vorgaben für ein Volksbegehren vorgegeben. Das, was jetzt vom NABU und seinen Unterstützern durch das Volksbegehren vorgelegt wird, ist die juristische Definition von Gesetzen, die es der Rechtsprechung in Niedersachsen ermöglichen wird, in Bezug auf Natur und Umweltschutz klar strukturierte Wege zu beschreiten.

Wolfgang Moldehn, Vorsitzender des NABU im Landkreis Goslar: „Das jahrzehntelange Versprechen, das Nichteinhalten von Zusagen und das Verwässern und Verändern unserer Vorschläge haben uns dazu gebracht, jetzt das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen. Wir haben strukturierte und juristisch überprüfte Texte vorgelegt. Davon ist „Der Niedersächsische Weg“ noch weit entfernt. Der NABU und seine Unterstützer haben gut acht Monate gebraucht, um von der im September 2019 vorgelegten Absichtserklärung bis zu den jetzt fertig formulierten Gesetzesvorlagen zu kommen“.

NABU beklagt "Desinformationskampagne"


Da den Bauernverbänden und dem Umweltministerium eine unverbindliche Absichtserklärung lieber ist als eine verbindliche Gesetzesänderung, sei nun offensichtlich eine Desinformationskampagne bezüglich der beiden Vorgänge gestartet worden, auch mit dem Versuch den NABU zu diskreditieren, indem ihm unterstellt wird, aus den Verhandlungen zum „Niedersächsischen Weg“ auszuscheren und parallel das Volksbegehren auf den Weg zu bringen.

„Der Niedersächsische Weg“ sei nicht mit dem Volksbegehren vergleichbar, weil hier gemeinsam erarbeitete Grundlagen des Natur- und Umweltschutzes frei definiert wurden.

Das Landesregierung fahre, so der NABU, eine Kampagne gegen das Volksbegehren und fehlinterpretiert und verdreht die Zusammenhänge. Richtigerweise müsse festgestellt werden, dass „Der Niedersächsische Weg“ eine allgemeine Absichtserklärung ist, für die es noch keine konkrete, juristisch einwandfreie Gesetzesvorlage gibt. Hier würden, volkstümlich formuliert, Äpfel mit Birnen verglichen.

Was will die Landesregierung?


„Dabei muss die Frage erlaubt sein, was die Landesregierung wirklich will“, so die lokalen Koordinatoren des Volksbegehrens im Landkreis Goslar, Sabine Seifarth und Wolfgang Moldehn. „Da die Inhalte des Volksbegehrens und des „Niedersächsischen Weges“ mehr oder weniger identisch sind, aber das von ihm bevorzugte Papier nur eine Absichtserklärung ist und das andere verbindliche Gesetzesänderungen, will er wohl nicht wirklich mehr Artenschutz und spielt lediglich auf Zeit“.

„Wir sind gespannt, wie lange Umwelt- und Landwirtschaftsministerium brauchen werden, um aus dieser Absichtserklärung eine dem Niedersächsischen Landtag vorlegbare Gesetzesvorlage zu präsentieren. Die Behauptung, wir würden jetzt, nachdem „Der Niedersächsische Weg“ propagiert wird, mit unserem Volksbegehren um die Ecke kommen, ist definitiv falsch und das wissen die anderen beteiligten Akteure ganz genau. Als „Der Niedersächsische Weg“ an die Presse gegangen ist, lag der Landeswahlleiterin unser Gesetzesvorschlag in Form des Volksbegehrens bereits seit mehreren Tagen vor. Es konnte aber erst nach Genehmigung der Landeswahlleiterin veröffentlicht werden. Dieser Zeitpunkt fiel dann genau in die Zeit, in der auch das Arbeitspapier „Der Niedersächsische Weg“ unterzeichnet wurde“, so Moldehn und Seifarth weiter.


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