Vortäuschung einer Straftat eines Betrunkenen


Vortäuschung einer Straftat eines Betrunkenen . Symbolbild. Foto: Robert Braumann
Vortäuschung einer Straftat eines Betrunkenen . Symbolbild. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Bad Harzburg. Am 7. November, um 12 Uhr, wurde der Polizei Bad Harzburg ein Verkehrsunfall mit verletztem Fußgänger im Bereich Herbrink/An der Rennbahn gemeldet. Die angeblich verletzte Person hatte Passanten gegenüber angegeben von einem unbekannten Fahrzeugführer überfahren worden zu sein. Der Rettungsdienst erschien ebenfalls vor Ort. Durch die eingesetzten Polizeibeamten konnte festgestellt werden, dass ein Verkehrsunfall nicht stattgefunden hat. Vielmehr handelte es sich bei der "verletzten" Person um einen amtsbekannten, alkoholkranken 66-jährigen Bad Harzburger, der mit ähnlichen Geschichten schon mehrfach aufgefallen war.

In diesem Fall war er wieder einmal lediglich volltrunken und wurde aufgrund der daraus resultierenden Hilflosigkeit mit dem Rettungsdienst dem Krankenhaus Goslar zugeführt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat eingeleitet.


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