Wohngeldanträge: Landkreis könne Verzögerungen nicht verhindern

Die bundesweite Wohngeldreform soll auch im Landkreis Goslar für längere Bearbeitungszeiten sorgen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Goslar. Zum 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Die Wohngeldreform hat zum Ziel, Haushalte mit niedrigem Einkommen dauerhaft zu unterstützen um gestiegene Wohn-, Heiz- und Energiekosten zu finanzieren. Bundesweit wird sich die Zahl der Wohngeldberechtigten von derzeit 600.000 auf schätzungsweise zwei Millionen erhöhen. Gleichzeitig steigt der durchschnittliche Wohngeldanspruch von bislang 180 Euro auf 370 Euro pro Monat. Dies teilte der Landkreis mit.



Auch im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Goslar erweitert sich der Kreis der Wohngeldberechtigten: Die Zahl der Haushalte, die einen Anspruch auf Wohngeld haben, wird hier voraussichtlich von 400 auf 1.200 steigen. Um die zu erwartende Vervielfachung der Anträge zu bewältigen, richtet der Landkreis Goslar aktuell vier zusätzliche Sachbearbeitungsstellen ein. Trotz der personellen Aufstockung rechnet die Verwaltung jedoch damit, dass sich die Bearbeitungszeit ab Januar zunächst ein wenig verlängern wird.

Verzögerungen können nicht verhindert werden


„Es ist natürlich unser Bestreben, die Menschen im Landkreis Goslar zu unterstützen und das Wohngeld an die Anspruchsberechtigten schnellstmöglich auszuzahlen", sagt Landrat Dr. Alexander Saipa. „Aufgrund der geringen Vorlaufzeit für die Umsetzung der Reform werden wir es aber voraussichtlich nicht verhindern können, dass es zu Vollzugsschwierigkeiten und Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommt. Daher bitte ich unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld.“

Zusätzliche Herausforderungen für die Kreisverwaltung ergeben sich durch eine Umstellung der Software, die bei der Sachbearbeitung genutzt wird. Darüber müssen in anderen sozialen Sicherungssystemen wie Bürgergeld, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe sowie Betreuungs- und Vormundschaftsrecht derzeit ebenfalls Veränderungen beziehungsweise parallellaufende Reformen umgesetzt werden. Die Themen Flüchtlingsunterbringung und Asylbewerberleistungen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine hochaktuell sind, beanspruchen den sozialen Bereich auch weiterhin.

Unterstützung geplant


„Um den höheren Anforderungen gerecht zu werden, werden unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter umfassend geschult. Zudem hat sich ein sehr erfahrener Mitarbeiter aus der Wohngeldsachbearbeitung bereit erklärt, bei der Qualifizierung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, obwohl er bereits in Rente ist. Das ist für die Kreisverwaltung ein absoluter Glücksgriff, und ich bin sehr dankbar dafür, dass er uns angesichts der kommenden Herausforderungen hilft und dafür den wohlverdienten Ruhestand unterbricht“, erläutert der Chef der Goslarer Kreisverwaltung.

Unterstützung bei Fragen zum Thema Wohngeld sollen auch die Bürger im Landkreis Goslar erhalten. Sobald das entsprechende Personal zur Verfügung steht, will die Kreisverwaltung ein Beratungstelefon einrichten. Darüber hinaus hätten sich ehrenamtliche Formularlotsen in Kooperation mit dem landkreiseigenen Senioren- und Pflegestützpunkt bereit erklärt, bei Bedarf die Menschen beim Ausfüllen der Anträge zu unterstützen.

Die Stellung eines Antrages auf Wohngeld erfolgt über einen bundesweiten Vordruck. Es besteht aber die Möglichkeit, zunächst einen formlosen und fristwahrenden Antrag zu stellen, und weitere Unterlagen später nachzureichen.


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