Grüne wollen THC-Toleranzgrenze im Straßenverkehr anheben

Die Grünen fordern im Rahmen der Cannabislegalisierung die Anhebung des sogenannten THC-Toleranzgrenzwerts im Straßenverkehr von aktuell 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Grünen fordern im Rahmen der Cannabislegalisierung die Anhebung des sogenannten THC-Toleranzgrenzwerts im Straßenverkehr von aktuell 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Das geht aus einem Papier der Grünen-Politiker Swantje Michaelsen, Kirsten Kappert-Gonther und Lukas Benner hervor, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Samstagausgabe) berichten.


"Niemand darf Auto fahren, wenn die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Das Straßenverkehrsrecht darf aber nicht länger als Ersatzstrafe für Cannabiskonsumierende herangezogen werden", heißt es darin. Notwendig sei die "Festlegung eines angemessenen THC-Grenzwerts". Konkret schlagen die Autoren vor, dass im Straßenverkehrsgesetz "ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC im Blutserum festgelegt und Cannabis aus der Liste der weiteren berauschenden Mittel entfernt" wird. Weiter schreiben die Bundestagsabgeordneten: "Da THC nicht gleichmäßig abgebaut wird und sich im Gewebe einlagert, kann es noch nachgewiesen werden, wenn längst keine Auswirkungen mehr auf die Fahrtauglichkeit gegeben sind." Der aktuelle Grenzwert liege deutlich unter der Grenze der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, heißt es weiter. Rechtspolitiker Benner sagte dem RND: "Gefahren für den Straßenverkehr entstehen durch Rausch und Abhängigkeit von Cannabis, nicht durch einen zurückliegenden Konsum ohne Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Der derzeitige Grenzwert von 1 Nanogramm pro Milliliter bildet dies nicht ab." Das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Karl Lauterbach (SPD) hat nach Abstimmung mit den anderen Ressorts kürzlich den Referentenentwurf zur Cannabislegalisierung in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Dem Entwurf zufolge soll es keine Änderung an den Regeln im Straßenverkehr gegeben, wie viel THC Autofahrer im Blut haben dürfen.


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