Harter Oster-Lockdown: Was sind eigentlich Ruhetage?

Offizielle Feiertage werden Gründonnerstag und Ostersamstag nicht. Die Details muss der Bund noch über das Infektionsschutzgesetz regeln.

von


Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Hannover. Von Gründonnerstag bis Ostermontag soll es einen harten Oster-Lockdown geben, an dem das Leben weitestgehend zur Ruhe kommen soll. Darauf einigten sich Bund und Länder in einem Verhandlungs-Marathon, der bis spät in die Nacht zum heutigen Dienstag dauerte (regionalHeute.de berichtete). Während Karfreitag und die beiden Ostertage offizielle Feiertage sind, sollen Gründonnerstag und Ostersamstag zu sogenannten einmaligen Ruhetagen erklärt werden, heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss. Doch was ist damit eigentlich genau gemeint?


Aktualisiert, Mittwoch 13 Uhr: Inzwischen gibt es neue Entwicklungen bezüglich des Oster-Lockdowns. Welche das sind, lesen Sie hier.

Eine endgültige Antwort hierauf konnte Ministerpräsident Stephan Weil am heutigen Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz noch nicht geben. Fakt sei aber, dass dies keine offiziellen Feiertage würden, da hierfür das Feiertagsgesetz geändert werden müsste. Die Regelung solle über das Infektionsschutzgesetz erfolgen. Dies liege aber in der Kompetenz des Bundes. Weil gehe aber davon aus, dass an diesen Tagen auch Menschen, die im Homeoffice arbeiteten, freibekommen werden. Angedacht sei, dass dann nur arbeiten soll, wer absolut systemrelevant sei.

Kontaktbeschränkungen noch nicht eindeutig


Auch andere Aspekte rund um den Oster-Lockdown sind noch nicht geklärt. So heißt es in dem Beschluss, dass es möglichst keine Präsenz-Gottesdienste an Ostern geben soll. In Niedersachsen wolle man hierüber aber zunächst mit den Religionsgemeinschaften sprechen, bevor man eine Entscheidung treffe. Der Bund-Länder-Beschluss sieht außerdem ein Versammlungsverbot für die fünf Tage vor. Für die persönlichen Kontakte sieht das Papier, die fünf Personen aus zwei Haushalten-Regel vor. Da diese allerdings vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gekippt wurde (regionalHeute.de berichtete), bleibt abzuwarten, was das Land daraus macht.

Was der "Lebensmittelhandel im engeren Sinne" sei, der am Ostersamstag öffnen dürfe, muss auch noch entschieden werden. Stephan Weil rechne aber damit, dass dies strenger ausgelegt werde als sonst und Vollsortimenter wie Real nur teilweise oder gar nicht aufmachen dürfen. Für die Regelung, dass überhaupt Läden aufmachen sollen, habe man sich entschieden, damit der zu erwartende Andrang in den Geschäften am Dienstag und Mittwoch vor Ostern nicht noch größer werde.


Die neue Corona-Verordnung für Niedersachsen befinde sich derzeit in Bearbeitung. Wie Anke Pörksen, Sprecherin der Staatskanzlei, im Rahmen der Pressekonferenz berichtete, soll die Verordnung am Samstag veröffentlicht werden und am Sonntag oder am Montag in Kraft treten. Möglichst sollen dann auch schon die Regelungen des Bundes über die Oster-Ruhe enthalten sein. Notfalls würde dies aber separat geschehen.


mehr News aus der Region