Helmstedt. Die Göttinger Staatsanwaltschaft, genauer die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen, ermittelt gegen die Helmstedter AfD-Politikerin Vanessa Behrendt. Darauf macht die AfD Niedersachsen selbst in einer Pressemitteilung aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft bestätigt die Ermittlungen auf Anfrage.
Laut Pressemitteilung der AfD werde ein Ermittlungsverfahren gegen die niedersächsische Familienpolitikerin und Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung aufgrund eines von ihr im sozialen Netzwerk "X" verfassten Kommentars geführt. Darin habe
Vanessa Behrendt die sogenannte Regenbogenfahne als Symbol für die Gefährdung von Kindern durch pädophile Lobbygruppen und LGBTQ-Propaganda bezeichnet.
"Unwahre Tatsache behauptet"
Seitens der Staatsanwaltschaft Göttingen heißt es: "Der Beschuldigten wird zur Last gelegt, den Angehörigen der LGBTQ-Bewegung durch einen Post durchweg Pädophilie unterstellt und damit eine unwahre Tatsache behauptet und verbreitet zu haben, die dazu geeignet ist, die angegangene Personenmehrheit in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Ich weise darauf hin, dass es sich hierbei um einen Anfangsverdacht handelt und die Unschuldsvermutung gilt", so Andreas Buick, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher.
Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens werde abzuwarten sein. Das Verfahren unterfalle der allgemeinen Genehmigung des Niedersächsischen Landtags in Immunitätsangelegenheiten.
Das sagt die Abgeordnete
Vanessa Behrendt, die zudem Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Helmstedt ist, zweifelt in ihrer Stellungnahme an der politischen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft: "Wenn der Einsatz für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und schädlicher LGBTQ-Propaganda als angebliche Volksverhetzung dargestellt wird, zeigt das einmal mehr den bedenklichen Zustand der Meinungsfreiheit in diesem Land und das politische Agieren der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft der Göttinger Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. Dieses Verfahren dient eindeutig dem Zweck, die politische Opposition und mich persönlich einzuschüchtern."
Behrendt sieht ihre Kritik an der Regenbogenfahne durch Artikel 5 des Grundgesetzes als vollständig zulässige Meinungsäußerung gedeckt. Zudem habe sie großes Vertrauen in die niedersächsische Justiz. Sie sei fest davon überzeugt, dass das Verfahren eingestellt werde und sehe dem mit Gelassenheit entgegen.