Abfallgebührenbescheide werden versendet

In diesen Tagen werden die Bescheide über die Abfall- entsorgungsgebühren versendet. Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt gibt dazu ergänzende Hinweise.

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Symbolbild | Foto: Kai Baltzer

Helmstedt. In diesen Tagen werden die Bescheide über die Abfall- entsorgungsgebühren versendet. Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt gibt dazu ergänzende Hinweise.



Den jeweiligen Grundstückseigentümern gehen hierbei die Jahresendabrechnung 2024 und die Jahresvorausveranlagung 2025 zu. Beide Bescheide werden zusammen in einem Umschlag versendet. Wie aus den vorherigen Jahresendabrechnungen bereits bekannt, wird auch bei der Jahresendabrechnung 2024 unterstellt, dass alle im Veranlagungsjahr 2024 festgesetzten und fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht entrichtet wurden. Nur unter dieser Voraussetzung entspricht ein im Bescheid ausgewiesener Minderungsbetrag einem erstattungsfähigen Guthaben beziehungsweise eine ausgewiesene Nachforderung dem Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2024.

Keine Barzahlung


Nachzahlungen werden vom Landkreis Helmstedt grundsätzlich nicht als Barzahlung angenommen. Bitte verzichten Sie aufgrund des Verlustrisikos daher auf eine Bargeldversendung an den Landkreis Helmstedt per Post oder Postkasteneinwurf. Die Überweisung eines Guthabens erfolgt ausnahmslos auf ein Bankkonto. Sollten Sie nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, ist hierzu die Angabe einer Bankverbindung mit IBAN und BIC erforderlich. Die Überweisung erfolgt voraussichtlich Ende Januar 2025.

Beanstandungen melden

Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz bittet zu berücksichtigen, dass aufgrund der Änderung der Landesgesetzgebung das Widerspruchsverfahren schon vor Jahren abgeschafft wurde und sofort Klage erhoben werden müsste. Sollten offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. falsche Tonnenzahl) im Abgabenbescheid festgestellt werden, wird gebeten, sich an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin zu wenden. Hierzu können auch Anfragen beziehungsweise Mitteilungen unter der Fax-Nummer 05351/121-2607 oder der E-Mail-Adresse hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de an den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz gesendet werden. Derartige Mitteilungen haben allerdings keine Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Im Übrigen wird gebeten, die Hinweise im Bescheid zu beachten.

Kontenänderungen teilen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2025 mit, da später eingehende Änderungsmitteilungen ansonsten nicht mehr für die Abbuchungen einer Nachzahlung bzw. der ersten Quartalsfälligkeit zum 15.02.2025 berücksichtigt werden können.

Mitarbeiter stehen zur Verfügung


Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen (z.B. Einzahlungen, Rückstände, Mahnungen) stehen die Mitarbeitenden des Geschäftsbereiches Finanzen unter den Telefonnummern 05351/121-1130 und 05351/121-1230 zur Verfügung. Fragen zur Guthaben-Rückerstattung und Rücklastschriftgebühren werden unter 05351/121-1232 beantwortet.

Bei Fragen zur Veranlagung (z.B. Eigentümer, Behälterbestand, Leerungsdaten) rufen Sie bitte die zuständige Sachbearbeiterin unter der im Bescheid angegebenen Telefonnummer an.

Bearbeitungsschluss für eingehende Änderungsanzeigen in Bezug auf Namen, Adressen, Eigentümerwechsel, Konten, etc. war für den Druck der Jahresbescheide der 20. Dezember 2024. Danach eingegangene Änderungsanzeigen konnten für den Ausdruck auf den Jahresbescheiden in Teilen nicht mehr erfasst werden und werden beim ersten unterjährigen Bescheidlauf am 12. Februar 2025 berücksichtigt.


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