Helmstedt. Am Sonntag verursachten eine 51-jährige Opel-Fahrerin mit 1,83 Promille und ein 36 Jahre alter Lupo-Fahrer ebenfalls unter Alkoholeinfluss in Helmstedt zwei Verkehrsunfälle. Den Personen wurden Blutproben entnommen und die Führerscheine beschlagnahmt. Personen wurden nicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.
Die 51-Jährige war gegen 15.30 Uhr mit ihrem Opel in der Straße Sandbreite in Helmstedt unterwegs. Als sie rückwärts in eine Parkbucht einparken wollte, fuhr sie gegen einen dort parkenden Mercedes. Ein Zeuge bemerkte den Vorfall und sprach die Frau an. Als er erkannte, dass diese alkoholisiert war, verständigte er umgehend die Polizei. Dies bekam die Opel-Fahrerin mit und flüchtete zunächst in einen Kleingartenverein. Dort konnte die 51-Jährige von den alarmierten Polizeibeamten angetroffen werden. Ein freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Wert von 1,83 Promille. Ein Blutprobe wurde angeordnet und in der Klinik in Helmstedt entnommen. Da die Frau mit der Sicherstellung ihres Führerscheines nicht einverstanden war wurde dieser beschlagnahmt. Weiterhin wurde sie belehrt, dass sie in nächster Zeit keine führerscheinpflichtigen Fahrzeuge fahren darf.
In Grünfläche festgefahren
Der nächste Unfall ereignete sich einige Stunden später. Nach bisherigen Ermittlungen und Zeugenaussagen befuhr der 36-jährige Helmstedter um 19.40 Uhr mit seinem Lupo die Beendorfer Straße. Hier kam er in Höhe der Kreuzung Blankenburger Straße von der Straße ab und geriet dabei auf einen Grünstreifen. Nach einigen Versuchen gelang es ihm, den Wagen aus dem Grünstreifen zu befreien. Etwas später ließ er sein Fahrzeug jedoch im Kreuzungsbereich stehen und entfernte sich zu Fuß. Zwischenzeitlich hatte ein Zeuge die Polizei verständigt, da der Helmstedter auf den Anrufer einen betrunkenen Eindruck machte. Während die Polizeibeamten an dem Lupo standen, kam der 36-Jährige zurück, bestritt jedoch gefahren zu sein. Dem Helmstedter wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Auch er darf bis auf weiteres keine Kraftfahrzeuge führen.
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