Als Junior-Botschafter in die USA: Bundestag vergibt Stipendien

Das Programm des Deutschen Bundestages richtet sich an Schüler und junge Berufstätige.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Helmstedt/Berlin. Der Deutsche Bundestag vergibt wieder Stipendien für ein Auslandsjahr in den USA. Seit 3. Mai können sich Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige für ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) für das Austauschjahr 2022/2023 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 10. September. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress für junge Deutsche und US-Amerikaner. Bundestagsabgeordnete übernehmen für die Jugendlichen eine Patenschaft. Die deutschen Schülerinnen und Schüler besuchen in den USA eine High School, die jungen Berufstätigen gehen auf ein College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Dies teilt das Bürgerbüro von Falko Mohrs mit.


Alle würden während des Austauschjahres in Gastfamilien leben, junge Berufstätige gelegentlich auch in Wohnheimen. Sie würden vor Ort den Alltag, die Kultur und die Politik der USA kennenlernen. Zugleich würden sie als Junior-Botschafterinnen und Junior-Botschafter Deutschlands ihre Erfahrungen, Werte und Lebensweisen vermitteln. Gleichzeitig würden Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den USA ein PPP-Austauschjahr in Deutschland verbringen. Die deutschen PPP-Stipendiatinnen und Stipendiaten werden nach einer unabhängigen Vorauswahl von den Patenabgeordneten in den Wahlkreisen nominiert. Welches Mitglied des Bundestages in einem Wahlkreis parlamentarischer Pate für das Austauschjahr 2022/2023 wird, entscheide sich im Dezember 2021.

Bewerben könnten sich bundesweit Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2004 und dem 31. Juli 2007 geboren wurden. Junge Berufstätige müssten bis zur Ausreise (31. Juli 2022) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 24 Jahre alt sein. Das PPP-Stipendium umfasse die Kosten für die Reise, Vorbereitung und Betreuung sowie notwendige Versicherungen.

Die Durchführung des 39. PPP stehe unter dem Vorbehalt der Pandemie. Es werde nur dann stattfinden können, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten möglich ist und das Programm angemessen und verantwortungsvoll umgesetzt werden könne. Alle Informationen zum PPP und zur Bewerbung unter: www.bundestag.de/ppp


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