Autowaschverbot und Katzenkastrationspflicht: Neue Regeln in Lehre


Katzen mit Freigang müssen in Lehre künftig registriert und kastriert sein. Symbolfoto: pixabay
Katzen mit Freigang müssen in Lehre künftig registriert und kastriert sein. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Lehre. In der letzten Gemeinderatssitzung am 27. Juni wurde die neue Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lehre beschlossen, die zum 1. August 2019 in Kraft tritt. Das teilt die Gemeinde Lehre in einer Pressemitteilung mit.


Die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lehre wurde letztmalig am 23.Juni 2005 geändert. Aufgrund von Gesetzesänderungen und Erfahrungen in den letzten Jahren, ist eine erneute Änderung erforderlich, heißt es in der betreffenden Ratsvorlage. In erster Linie betreffen die Änderungen Dinge, die zuvor durch andere Gesetze und Verordnungen geregelt wurden, die inzwischen weggefallen sind wie etwa eine Regelung zum Abbrennen von offenen Feuern oder dem Verbot, sein Auto außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche zu waschen.

Aufgrund der Anfrage des Tierschutzvereins Lehre e.V. wurden auch Regelungen zum Schutz von Katzen eingearbeitet. Diese sehen eine grundsätzliche Kastrationspflicht bei sogenannten Freigängerkatzen sowie deren Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vor. Diese Regelungen erfolgen analog der Regelungen der Städte und Gemeinden in der Region. Beispielsweise haben die Städte Wolfsburg, Braunschweig, Königslutter, Goslar und Bad Harzburg sowie die Samtgemeinde Papenteich entsprechende Regelungen, entweder in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder in einer eigenständigen Verordnung nach dem Tierschutzgesetz, erlassen, heißt es in der Ratsvorlage.

Die Verordnung ist auf der Homepage der Gemeinde Lehre unter www.lehre.de bereitgestellt.


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