Betrunkener Autofahrer begeht Fahrerflucht trotz Ansprache von Zeugen

Die Zeugen versuchten vergeblich, den 20-Jährigen aufzuhalten. Später meldete sich der junge Mann bei der Polizei.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

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Königslutter. Eine Verkehrsunfallflucht unter Alkoholeinfluss ereignete sich am Samstagnachmittag in der Straße Amtsgarten. Zeugen beobachteten gegen 15.20 Uhr, wie ein VW Polo einen gegenüber einer Apotheke geparkten Seat Ateca rammte. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.



Die Zeugen eilten zu dem Verursacher und forderten ihn auf, aus dem Fahrzeug zu steigen und die Polizei zu alarmieren. Doch der Verursacher dachte nicht daran, sondern verschloss sein Fahrzeug von Innen. Auch als sich die Zeugen mutig vor und hinter dem VW Polo stellten, um ein Wegfahren zu verhindern, gab der Verursacher nicht auf. Um sich nicht mehr zu gefährden traten die Zeugen zur Seite, so dass der junge Mann hinter dem Steuer des VW Polo davonfuhr.

Seat mit Wucht getroffen


Die Zeugen alarmierten umgehend die Polizei und teilten den Beamten den Sachverhalt und eine genaue Personenbeschreibung des Fahrers mit. Die Polizei war schnell am Ort des Geschehens und stellte den beschädigten Seat fest, der durch die Wucht des Aufprall schräg in der Parklücke stand.

Eine gute halbe Stunde später meldete sich der Unfallverursacher telefonisch bei der Polizei, meldete seine Beteiligung an dem Verkehrsunfall und gab seinen derzeitigen Aufenthaltsort bekannt. Die Beamten waren binnen kürzester Zeit bei dem Verursacher. Dabei handelte es sich um einen 20 Jahre alten Mann aus Königslutter.

Atemalkohol rund 2 Promille


Bei der Befragung des 20-Jährigen stellten die Beamten starken Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes fest. Ein erster durchgeführter Atemalkoholtest ergab zunächst 1,84 Promille, fünf Minuten später sogar 2,13 Promille. Daraufhin wurden dem 20-Jährigen im Klinikum in Helmstedt zwei Blutproben entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.

Der junge Fahrer wird sich demnächst wegen Trunkenheit im Straßenverkehr mit anschließender Verkehrsunfallflucht vor Gericht verantworten müssen.


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