Velpke. Vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen des Landes zum Straßen-Ausbau-Beitragsrecht sowie der in Velpke aktiven Bürger-Initiative zur Abschaffung der Straßen-Ausbaubeitragssatzung hat die CDU Fraktion sich erneut mit diesem Thema beschäftigt. Dies teilt die CDU Fraktion der Gemeinde Velpke in einer Pressemitteilung mit.
Zunächst gelte, dass man das Anliegen der Velpker Bürgerinitiative respektiere und den Dialog mit den Vertretern als sehr sachlich und konstruktiv empfunden habe, so Roland Sahr, Fraktionssprecher der CDU im Gemeinderat. Die CDU wolle dabei an der Straßen-Ausbaubeitragssatzung grundsätzlich festhalten.
Anspruchsdenken mit höheren Kosten
Zum einen: „das Geld für den Straßen-Ausbau fällt ja nicht vom Himmel – also müssen wir als Gemeinde entweder die Beiträge mit der Straßenausbaubeitragssatzung von Anliegern einsammeln oder es über eine Grundsteuererhöhung für alle finanzieren. Wenn wir unter Gerechtigkeitsaspekten die in den vergangenen Jahren eingenommenen Beiträge wieder zurückzahlten, so würde dies nach Berechnung der Verwaltung allein eine Grundsteuererhöhung von 68 Prozent Punkten nach sich ziehen. Die jetzt diskutierten Projekte würden dann nochmals zu einer Erhöhung von zirka 60 Prozent Punkten im Hebesatz führen. Dies wäre dann von allen Grundstückseigentümern in der Gemeinde zu tragen“, erläutert Sahr.
„Dabei gilt: die Grundsteuer wird sofort auf die Miet-Nebenkosten umgelegt – Gerade in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes, fänden wir es sozialpolitisch nicht verantwortungsvoll, wenn wir als Gemeinde noch zusätzlich an der Mietnebenkosten-Schraube drehen würden“, ergänzt Fraktionsmitglied Christian Meyer. Ein weiteres Argument für die CDU-Vertreter im Rat sei, dass bei allen Erschließungsmaßnahmen in der Vergangenheit stets die betroffenen Bürger mit darüber gewacht hätten, dass es zu sparsamen und kostengünstigen Ausbauten gekommen sei. Hier befürchte man in den Reihen der Christdemokraten eine völlige Umkehr. Würde alles aus dem Haushalt bezahlt werden, könnte eher ein Anspruchsdenken mit höheren Kosten für alle entstehen.
Ausbaubeitragssatzung weiterentwickeln
Mit Blick auf die mittelfristig anstehenden Maßnahmen an der Bergrehme (so genannte Quandt Siedlung) weist Roland Sahr darauf hin, dass er bereits in der Verwaltungsausschusssitzung am 26. November klargemacht habe, dass eine Umsetzung nach Willen der CDU-Fraktion erst dann stattfinden solle, wenn die Baupreise sich wieder ein wenig beruhigt haben (oder es tatsächliche Gefahrensituationen gibt). Was den zeitlichen Vorlauf angehe, so teile die CDU-Fraktion die Ansicht der Bürger-Initiative, dass Bürger sehr frühzeitig informiert werden müssten. Für den hier anstehenden Ausbau sehe man nach dem Willen der Fraktion eine Realisierung frühestens in 2021 oder 2022, so dass Bescheide allerfrühestens 2022 eher in 2023 versandt würden.
„Außerdem wollen wir die Möglichkeiten, die das Land jetzt bietet, nutzen, um unsere Straßen Ausbaubeitragssatzung weiterzuentwickeln. Dazu gehört: die Möglichkeit langfristiger Zahlungsstreckungen zu angemessen günstigen Zinssätzen. Außerdem wollen wir das Thema der Eck-Grundstücke noch einmal beleuchten. Damit wollen wir sicherstellen, dass kein Bürger überfordert wird“, schließt Sahr.
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