Corona-Krisenstab in Helmstedt nimmt Arbeit wieder auf

Wie der Landkreis Helmstedt außerdem mitteilt, sei die Maskenpflicht in der Landkreisverwaltung nun auch auf Angestellte ausgeweitet worden.

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Helmstedt. Der Corona-Krisenstab des Landkreises Helmstedt will ab sofort wieder regelmäßige Lagebesprechungen durchführen. Während der Sommermonate sei die Arbeit heruntergefahren worden. Die Maskenpflicht in der Kreisverwaltung gilt nun nicht mehr nur allein für Besucherinnen und Besucher, sondern auch für die Bediensteten. Hierüber informiert der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung.


Mit dem Abflauen der Corona-Infektionszahlen in den Sommermonaten hatte auch der Krisenstab des Landkreises Helmstedt seine Arbeit heruntergefahren. Die sonst schon üblichen täglichen Lagebesprechungen fanden nicht mehr statt. Dies ändert sich nun mit sofortiger Wirkung. Der Stab wird nun wieder zweimal wöchentlich tagen – in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung auch öfter. Zum Krisenstab gehören der Landrat, die Leiterin des Gesundheitsamtes, der Leiter des Geschäftsbereichs Ordnungswesen, der Leiter der Pressestelle sowie weitere Bedienstete der Kreisverwaltung und bei Bedarf auch Vertreter der Polizei, der Bundeswehr, der Hilfsorganisationen und der Krankenhäuser. Derzeit prüft der Krisenstab in Absprache mit den kreisangehörigen Gemeinden, ob und an welchen belebten Orten im öffentlichen Raum auch im Freien eine Maskenpflicht angeordnet werden sollte, falls die Inzidenzzahlen die Grenzwerte von 35 bzw. 50 übersteigen sollten. Aktuell liegt dieser Wert im Landkreis Helmstedt bei 31,8.

Maskenpflicht auch für Angestellte der Kreisverwaltung


Seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr gilt für die Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung die Maskenpflicht. Der Zugang ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Im Zuge der steigenden Zahlen wurde die Maskenpflicht nun auch auf die Kreisbediensteten selbst ausgedehnt. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss von ihnen auf den Fluren und Bewegungsflächen sowie in Bereichen wie Sanitäranlagen, Teeküchen oder Pausenräumen getragen werden. Eine Ausnahme der Maskenpflicht gilt am eigenen Schreibtisch unter Einhaltung der Abstandsregeln zu anderen Beschäftigten. „Diese Maßnahme geht über die Anforderungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hinaus“, erklärt Landrat Gerhard Radeck. „Sie dient dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen, aber auch dem der Besucherinnen und Besucher.“


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