Helmstedt. Im Landkreis Helmstedt ist jetzt nach ersten Glatteis- und Schneefalltagen die kalte und dunkle Jahreszeit eingetroffen. Der beste Tipp zuerst: weichen Sie bei schlechten Wetterverhältnissen nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel aus.
Wichtig vor jedem Fahrtantritt, und sei es nur die Fahrt zum Bäcker, ist die Überprüfung des richtigen Durchblicks durch alle Scheiben des Fahrzeugs. Das dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit, sondern ist sogar zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Zustand des Fahrzeuges nicht die Sicht beeinträchtigen.
Gemäß § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit M+S Reifen (und /oder Reifen mit Schneeflockensymbol) gefahren werden. Verstöße werden mit 60 Euro, bei Behinderung des Straßenverkehrs mit 80 Euro, bei einer Gefährdung mit 100 Euro und bei einem Unfall sogar mit 120 Euro Bußgeld zuzüglich Verwaltungsgebühren geahndet. Des Weiteren wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen und es kann zu versicherungsrechtlichen Problemen kommen.
Die Kreisverkehrswacht Helmstedt weist darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift erreichen möchte, dass das Liegenbleiben von Fahrzeugen und damit verbundene erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen verhindert werden. Mangelhafte Bereifung fällt im Winter schnell auf und ist für manch eine Rutschpartie, für Schleudervorgänge und das Querstellen von Fahrzeugen verantwortlich. Grundsätzlich wird geraten, Winterreifen von Oktober bis Ostern zu fahren.
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