Helmstedt. Der ADAC-Ortsclub Helmstedt, hatte den Vorsitzenden der Kreisverkehrswacht, Rechtsanwalt Sebastian Gutt und den Leiter der Arbeitskreises Senioren als Vorbild im Straßenverkehr Wolfgang Schmidt als Referenten eingeladen. Im überfüllten Clubraum konnten beide die Inhalte der einzelnen Arbeitskreise darstellen, so eine Pressemitteilung des Ortsclubs.
Als Teilnehmer des Verkehrsgerichtstages konnten sie auch viele Facetten der Diskussionsinhalte darstellen und Hintergrundinformationen geben. Hier einige der Informationsblöcke:
Inkassoverfahren nach Verstößen im Ausland
Das private Inkasso nach Verkehrsverstößen hat bei mehr als 450.000 Fällen in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Der Verkehrsgerichtstag fordert deutliche Verbesserungen für die Touristen.
Automatisiertes Fahren
Die zivilrechtlichen Probleme bei der Nutzung von hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugen sind offensichtlich noch nicht abschließend geregelt. Der Halter wird grundsätzlich in die Verantwortung genommen. Die Runde des ADAC im Juliusbadrestaurant diskutierte in dem Zusammenhang die ethischen Fragen, die aufkommen, wenn sich der Automat nicht mehr für eine schadensfreie Lösung entscheiden kann. So kann er den Tod von Gruppen als Lösung auswählen bis dahin, dass er auch die eigenen Insassen opfert.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort
Dieses Thema beschäftigte nicht nur die Arbeitskreisteilnehmer, sondern auch die Zuhörergruppe sehr stark. Der Tatbestand berührt als Massendelikt alle direkt. Ein Herauslösen des Tatbestandes aus dem Strafrechtsrahmen sollte nicht erfolgen. Erleichterungen könnten bei den Meldepflichten ermöglicht werden. Auch die Frage: „Was ist ein bedeutender Sachschaden?“ sollte geklärt werden.
Cannabiskonsum
Im Zusammenhang mit der Anwendung von Cannabis aufgrund medizinischer Verordnung bestand die einhellige Meinung, dass grundsätzlich die Fahreignung beeinträchtigt sein wird. Der behandelnde Arzt sollte dem Patienten die Konsequenzen aufzeigen.
Sanktionen bei Verkehrsverstößen
Der Arbeitskreis lehnt eine pauschale Erhöhung der Bußgelder ab. Bei besonders gefahrträchtigen Verstößen sollte man die Bußgelder speziell anheben. Der Eindruck von Abzocke sollte in jedem Fall vermieden werden. Nach interessanten Gesprächen und Diskussionen bedankte sich Heinz Bottke bei den beiden Referenten. Es wurde sofort der Wunsch geäußert auch im nächsten Jahr eine solche Veranstaltung einplanen zu können.