E-Scooter ohne Betriebserlaubnis und Pflichtversicherung gestoppt


Der E-Scooter war obendrein noch Marke Eigenbau. Symbolfoto: Pixabay
Der E-Scooter war obendrein noch Marke Eigenbau. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Schöningen. Am Sonntag wurde durch eine Schöninger Polizeistreife ein E-Scooter-Fahrer auf der Schützenbahn in Schöningen gesichtet. Da offensichtlich keine Versicherungsplakette an dem Roller montiert war, stoppten die Beamte den 43-jährigen Schöninger. Dies berichtet die Polizei.


Bei der Kontrolle hätten die Beamten nicht schlecht über die Kreativität des Mannes gestaunt. So habe es sich bei dem Elektroroller um einen Eigenbau ohne erforderliche Betriebserlaubnis gehandelt. So war es weiterhin nicht verwunderlich, dass kein Versicherungsschutz für den Roller bestanden habe. Den Schöninger erwarte nun neben einer Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein Bußgeldverfahren aufgrund des unzulässigen E-Scooter. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass nur Elektrofahrzeuge (zwischen 6 und 20 Km/h) auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden dürfen, die den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entsprechen und über eine gültige Versicherungsplakette verfügen.


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