Erschossener Hirtenhund: Polizei nimmt zu Vorwürfen Stellung


Der Hund soll eine konkrete Gefährdungssituation ausgelöst haben. Symbolfoto: pixabay
Der Hund soll eine konkrete Gefährdungssituation ausgelöst haben. Symbolfoto: pixabay

Helmstedt. Am Sonntag hatte die Polizei in Helmstedt einen herrenlosen Hirtenhund erschossen. Nach eigenen Angaben zur Gefahrenabwehr, da das Tier sonst vor ein Auto oder einen Zug hätte laufen können. In den Sozialen Medien folgte daraufhin scharfe Kritik an den Beamten. Über seine Facebookseite hat das Polizeikommissariat Helmstedt nun Stellung dazu bezogen.


"Wir verstehen, dass dieser Sachverhalt aufwühlt und auch, dass es in diesem Zusammenhang zu emotionalen Reaktionen und Kommentaren kommt", so die Polizei. Man bleibe aber dabei, so gehandelt haben zu müssen und zeigt sich über die Art und Weise der Kritik irritiert. In einigen Fällen könnten sogar rechtliche Konsequenzen auf die "Kritiker" zukommen.

"Jeder und jede von uns beginnt den täglichen Dienst in der Hoffnung, von der Waffe keinen Gebrauch machen zu müssen. Wenn wir in den Kommentaren hier auf Facebook lesen müssen, unser Kollege habe den Hund aus `Faulheit´, `Langeweile´ oder gar `Geilheit, endlich mal seine Waffe benutzen zu können´ getötet, dann irritiert und erschrickt uns das", so die Polizei weiter.

Polizei hat kein Betäubungsgewehr


Im Rahmen des Dienstes sei intensiv, zum Teil mit bis zu vier Streifenwagen, versucht worden, das Tier zu fangen. Auch benachbarte Institutionen, die in diesen Fällen als Unterstützung herangezogen würden, die das Tier unter Umständen hätten betäuben können, seien kontaktiert worden – auf einem Sonntag ohne Erfolg. Die Polizei selbst verfüge nicht über entsprechende Ausstattung für die Betäubung von Tieren.

Vor Ort habe sich dann eine konkrete Gefährdungssituation ergeben - der freilaufende Hund hätte unmittelbar zuvor bereits auf der Bundesstraße 1, auf der zum Teil mit hohen Geschwindigkeiten gefahren werde, zahlreiche Bremsmanöver ausgelöst. "Aus Erfahrung wissen wir, dass plötzlich die Straße kreuzende Tiere, zum Beispiel im Rahmen von Wildunfällen, schwere Verkehrsunfälle auslösen können", erklärt die Polizei.

Im Bereich der Bahnschienen habe sich der Hund schließlich in Laufrichtung zur Bundesstraße 244 befunden. "Unserem Kollegen blieb in dieser sich dynamisch entwickelnden Situation keine andere Wahl, als seine Dienstwaffe gegen den Hund einzusetzen. Er tat dies, um größeren Schaden von Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Er tat dies nicht aus `Langeweile´ oder `Faulheit´", betont die Polizei.

Strafrechtlich relevante Äußerungen werden verfolgt


Man sei selbstverständlich mit Diskussionen zum Sachverhalt einverstanden. Jedoch bitte man darum, diese fair zu führen. Forderungen von Facebook-Usern, man sollte „sowas ekelhaftes Herzloses erschießen“, gemeint sei hier der Kollege, gingen eindeutig zu weit. "Solche oder ähnliche strafrechtlich relevante Äußerungen führen zu Ermittlungsverfahren", heißt es in dem Statement.

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