Festsetzung des Überschwemmungsgebietes „Kupferbach"


Symbolfoto: Archiv
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Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes „Kupferbach“ am 17. Januar 2019 in Kraft getreten ist.


Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich demnach auf das Gebiet des Ortsteiles Offleben der Stadt Helmstedt. Interessierte Bürger können die Verordnung mit den Detailkarten während der Öffnungszeiten des Landkreises Helmstedt, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, Helmstedt oder bei der Stadt Helmstedt, Markt 1 in Helmstedt kostenlos einsehen.