Helmstedt. Eigentlich schien alles geklärt. Anfang März verkündete die Stadt Helmstedt die Förderzusage für das seit Jahren geplante Projekt „Skate-Anlage“ im Piepenbrink-Park. Noch in diesem Jahr soll der Bau starten. Doch in den vergangenen Monaten mehrte sich die Kritik. Die Stadt sah sich genötigt, extra eine Internetseite mit den meistgestellten Fragen (und Antworten) ins Netz zu stellen. Anders als ursprünglich geplant, soll es nun doch eine Änderung des Bebauungsplans geben. Doch auch darüber gibt es Streit.
Umweltaspekte, mögliche Lärmbelästigung, eventuelle Verfahrensfehler – die Liste der Einwendungen gegen das Projekt ist lang. Während der Antrag auf Baugenehmigung bereits gestellt wurde, hat sich die Stadt Helmstedt nun doch entschieden, den Bebauungsplan zu ändern. Offiziell aus Gründen der Rechtssicherheit. Zunächst hatte es geheißen, dies sei nicht nötig, da es mehrere gerichtliche Entscheidungen gebe, die Skate-Anlagen zu Spielplätzen und nicht zu Sportanlagen zählten. Und Spielplätze seien durch den bestehenden Bebauungsplan abgedeckt.
"Höchstmaß an Rechtssicherheit"
Auch Letzteres wird von einigen angezweifelt. Auf der Seite der Stadt heißt es zum Sinneswandel: "Die Beurteilung einer Skate-Anlage als Spiel-, Sport- oder Freizeitanlage ist in der Rechtsprechung uneinheitlich. Eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts besteht nach Kenntnis der Verwaltung hierzu nicht. Um ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für das Vorhaben zu erlangen, erscheint es geboten, ein Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a Baugesetzbuch als andere Maßnahme der Innenentwicklung durchzuführen."
Doch eine Initiative von Anwohnern des Piepenbrink-Parks will sich mit einem beschleunigten Verfahren nicht zufriedengeben. In einem mit juristischem Beistand erstellten Schreiben, das der Redaktion vorliegt, zweifelt man an der rechtlichen Korrektheit. Demnach sei ein beschleunigtes Verfahren nur für erleichtertes Bauen von Wohnungen (Nachverdichtung) oder zur Beseitigung von Schandflecken im Innenstadtbereich vorgesehen. Es stelle sich die Frage, was eine Skate-Anlage mit Nachverdichtung oder Innenstadtentwicklung zu tun habe.
"Natur geht verloren"
Zudem sei im Verfahren nach Paragraph 13a Baugesetzbuch keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. "Wenn - wie hier geplant – eine Skateranlage aus Ortbeton mit 600 Quadratmetern Fläche in einen bisher unversiegelten Park gebaut wird, geht ganz konkret Natur ersatzlos verloren. Das ist der klassische Fall eines Eingriffs in den Naturhaushalt, der in einem rechtlich sauberen Planänderungsverfahren
geprüft und abgewogen werden muss", so die Anwohner.
Das sagt die Stadt
Die Stadt Helmstedt sieht dies anders. Auf Anfrage von regionalHeute.de teilt man mit: "Das beschleunigte Verfahren ist seit Jahren bundesweit etabliert und vom Gesetzgeber explizit für Maßnahmen der Innenentwicklung ins Baugesetzbuch aufgenommen worden. Auch die Überplanung einer Grünfläche fällt darunter". Man verweist auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig und andere juristische Kommentare. Die im Gesetzestext erwähnten „anderen Maßnahmen der Innenentwicklung“ seien demnach alle Maßnahmen der Innenentwicklung, soweit sie nicht als Wiedernutzbarmachung oder Nachverdichtung zu beurteilen seien.
Auch die Änderung der Nutzung im Bereich einer vormaligen öffentlichen Grünfläche in eine Bau- und Verkehrsfläche sei eine "andere Maßnahme der Innenentwicklung" nach Paragraph 13a Baugesetzbuch, so die Stadt. Hierunter fielen insbesondere auch innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche Flächen, die einer anderen Nutzungsart zugeführt werden sollen; hierfür kämen grundsätzlich auch Grünflächen in Betracht.
Entscheidung liegt beim Rat
Ob das beschleunigte Verfahren angewendet werden kann, entscheidet der Rat der Stadt Helmstedt in seiner Sitzung am 8. Oktober. Davon hängt auch ab, in welchem Umfang die Öffentlichkeit noch einmal in das Verfahren einbezogen wird.
Lärmschutzgutachten fehlerhaft?
Ein weiterer Kritikpunkt der Anwohnerinitiative richtet sich gegen das von der Stadt Helmstedt in Auftrag gegebene Lärmschutzgutachten. Dieses sei fehlerhaft, weil es von falschen Voraussetzungen ausgehe – zum Beispiel in Sachen Nutzungszeiten und Auslastung. Daher müsse es überarbeitet werden. Die Stadt Helmstedt schreibt dazu: "Die Anmerkungen zum Lärmgutachten werden im Bebauungsplanverfahren aufgegriffen und das Überarbeitungsbedürfnis mit dem Gutachterbüro abgestimmt."
Klage gegen die Stadt
Eine andere Anwohnerinitiative teilte der Redaktion mit, dass man sogar eine formelle Anzeige wegen "Gefahr im Verzug" gegen die Stadtverwaltung eingereicht habe. Der Grund sei, dass die Stadt Helmstedt kein funktionsfähiges Reinigungskonzept für die "gefahrenträchtige Sportanlage" habe. Die Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung schwerer Stürze solle illegal auf Jugendliche übertragen werden.
Hier verweist die Stadt Helmstedt auf ihre Internetseite. Dort heißt es, die Stadt Helmstedt verpflichte keine Kinder und Jugendlichen, um die Reinigung der Anlage zu übernehmen. Die Verkehrssicherungspflicht werde durch die Stadt gewährleistet. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Anlage sei aber von den Nutzern erwünscht.
Generell gelte, dass der Park ein öffentlicher Raum ist. Für diesen würden zunächst die allgemeinen Regeln der Stadtordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten. Für die Skate-Anlage würden zusätzlich besondere Verhaltensregeln für den Gebrauch der Anlage an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Die Kontrolle erfolge wie überall im Stadtgebiet durch den städtischen Ordnungsdienst und bei Bedarf mit Unterstützung durch die Polizei.
Was ist mit dem Zeitplan?
Auf Anfrage zeigt sich die Stadt Helmstedt zuversichtlich, dass die Änderung des Bebauungsplans keine Auswirkungen auf den Gesamtzeitplan hat. Denn die Baugenehmigung könne auch schon vor Abschluss erteilt werden. Dies gilt allerdings nur bei einem beschleunigten Verfahren.
Das Land Niedersachsen hat derweil auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Jozef Rakicky (fraktionslos) klargestellt, dass für die Mittelauszahlung der Fördergelder der Bewilligungszeitraum entscheidend ist, der am 31. Oktober 2027 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Projektkosten können beim Zuwendungsgeber geltend gemacht werden.

