Genitalverstümmelung durch Frauenarzt: Landgericht zieht Fall an sich

Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Verletzten und der besonderen Bedeutung des Falls habe man das Verfahren vom Amtsgericht Helmstedt übernommen.

Das Landgericht Braunschweig.
Das Landgericht Braunschweig. | Foto: Anke Donner

Helmstedt. Ende letzten Jahres wurde der Fall eines Helmstedter Frauenarztes bekannt, der seiner Ehefrau auf der Hochzeitsreise das Jungfernhäutchen mit einer Bastelschere entfernt haben soll. Das ausstehende Verfahren wegen Verstümmelung weiblicher Genitalien in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung hat nun das Landgericht Braunschweig an sich gezogen. Das teilt das Landgericht in einer Pressemeldung mit.



Die 4. Strafkammer des Landgericht Braunschweig habe mit Beschluss vom 16. Juni das bisher beim Amtsgericht Helmstedt anhängige Verfahren, in dem es unter anderem um die Verstümmelung weiblicher Genitalien durch einen Mediziner geht, übernommen. Das Landgericht habe sowohl die besondere Schutzbedürftigkeit der Verletzten als auch die besondere Bedeutung des Falls bejaht.

Prozessbeginn Ende Oktober


Das Verfahren wird voraussichtlich am 27. Oktober beginnen. Weitere Informationen zum Verfahren würden dann bekannt gegeben.


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