Helmstedt. Am 1. Februar hat der Niedersächsische Landtag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Baurechts verabschiedet. Damit soll ein weiterer Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 13. Dezember 2006 vollzogen werden.
Die in der Konvention vereinbarte Teilhabemöglichkeit in allen Lebenslagen soll verbessert werden. Dazu wird der Katalog der vom Baurecht erfassten Anlagen erweitert. Es entfällt die Festlegung auf lediglich die Gebäude, die dem Publikumsverkehr zugänglich sind. Damit entfällt die Möglichkeit, nur einen begrenzten Bereich (zum Beispiel nur Zugang zum Bürgerbüro) barrierefrei zu gestalten. Nun müssen alle Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude barrierefrei sein. Neben Verkaufs- und Gaststätten werden auch Beherbergungsstätten im Katalog barrierefreier Gebäude aufgeführt.
So weit, wie im Gesetzesentwurf gefordert, oder wie es die UN-Konvention schon länger erwartet, sind im Landkreis Helmstedt viele Gebäude noch nicht. Das bedeutet, dass Behinderte weiterhin entgegen der UN-Konvention, von der Teilhabe ausgeschlossen sind.
Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Die Erreichbarkeit des Besprechungsraums des Polizeikommissariats Helmstedt wurde 2016 barrierefrei gestaltet und zu einem gemeinsamen Pressetermin, an dem auch ein Rollstuhlfahrer teilnehmen konnte, genutzt. Foto: Verkehrswacht Helmstedt
Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?
Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen
