Grundsteuerreform: Steueramt der Gemeinde Lehre informiert

Bis 31. Oktober muss die Erklärung zum jeweiligen Grundstück oder der Wohnung elektronisch abgegeben werden.

Das Steueramt der Gemeinde Lehre erinnert an die Feststellungserklärung für die Grundsteuerreform.
Das Steueramt der Gemeinde Lehre erinnert an die Feststellungserklärung für die Grundsteuerreform. | Foto: Pixabay

Lehre. Die Grundsteuer-Reform läuft. Hierzu sollte jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen inzwischen vom Land Niedersachen ein individuelles Informationsschreiben erhalten haben. Dieses Informationsschreiben enthält neben Erläuterungen das Aktenzeichen sowie Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Bis 31. Oktober 2022 ist die Feststellungserklärung des jeweiligen Grundstücks beziehungsweise der jeweiligen Wohnung elektronisch über das Elster-Portal unter www.elster.de abgegeben werden. Darüber informiert die Gemeinde Lehre in einer Pressemitteilung.



„Bitte überprüfen Sie zunächst, ob alle Daten aus dem Schreiben korrekt sind“, betont Kira Wiesner vom Steueramt der Gemeinde Lehre. Dann sollten alle, die dies noch nicht haben, einen Zugang für das Elster-Portal beantragen. Für die Erklärung werden dann eigentlich nur wenige Angabe benötigt: In der Erklärung ist die Adresse, die Flächengröße des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen anzugeben.

"Vermeidung unbilliger Härten"


Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Angehörige wie Ehegatten, Kinder oder ähnliches, die im Besitz eines Benutzerkontos sind, können Sie mit der Feststellungserklärung beauftragen, sofern die Unterstützung unentgeltlich erfolgt. Weitere Unterstützung bei der elektronischen Erklärungsabgabe können Sie bei Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder Hausverwaltungen anfragen. Diese sind in der Regel aber kostenpflichtig.

Weitere Termine


Desweitern möchte das Steueramt noch an die nächsten vierteljährlichen Steuertermine am 15. August und 15. November sowie den Steuertermin am 1. Juli für Jahreszahler erinnern.


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