Standfestigkeit von Grabdenkmälern wird überprüft

Bei der Überprüfung werden die Grabdenkmäler mit einem Kraftmessgerät (KMG) durch einen gleichmäßigen und kontrollierten Prüfdruck durch die Firma BSK Torsten Köster auf die Standfestigkeit überprüft

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Königslutter. Nach den Unfallverhütungsvorschriften ist jährlich einmal eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern durch den Friedhofsträger vorgeschrieben, um Unfallgefahren für die Besucher der Friedhöfe vorzubeugen. Diese Überprüfungen stehen nun bald an, teilt die Stadt Königslutter am Elm mit.



Die Überprüfung auf den Friedhöfen der Ortschaften Beienrode, Boimstorf, Bornum, Glentorf, Groß Steinum, Lauingen, Lelm, Klein Steimke, Ochsendorf, Rhode, Rieseberg, Rotenkamp, Rottorf, Scheppau, Schickelsheim, Sunstedt, Uhry sowie den Friedhöfen der Kernstadt, Helmstedter Str. und Schöppenstedter Str., findet am 20. August 2026 statt.

Steine werden auf Mängel überprüft


Bei der Überprüfung werden die Grabdenkmäler mit einem Kraftmessgerät (KMG) durch einen gleichmäßigen und kontrollierten Prüfdruck durch die Firma BSK Torsten Köster auf die Standfestigkeit überprüft. Bei geringen Schäden wird der Stein nicht sofort umgelegt, sondern die Grabstätte mit einem Flatterband abgesichert. Bei erheblichen Mängeln muss ein sofortiges Umlegen mittels geeigneter Gerätschaft erfolgen. Darüber hinaus werden die mit Mängeln behafteten Grabstätten mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet. Zusätzlich werden die Grabnutzungsberechtigten schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert.

Mit dieser Bekanntmachung wird den Grabnutzungsberechtigten die Möglichkeit gegeben, vorab eigene Kontrollen durchzuführen und bis zu dem genannten Termin die evtl. erforderlichen Reparaturmaßnahmen einzuleiten. Unabhängig von der vorgenannten Prüfung durch die Stadt wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten die Grabanlagen stets standsicher zu halten haben.