Helmstedt. Der politische Jugendverband der FDP, die Jungen Liberalen, schlagen ein Interessenvertretungsgesetz für Niedersachsen vor, das die Karenzzeit von Ministern und Staatssekretären bei Wechseln zwischen Politik und Wirtschaft und die Registrierungspflicht von Verbänden verbindlich regelt.
„Niedersachsens Politik braucht, nicht nur auf Grund der vielfältigen Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft, wie beispielsweise bei Volkswagen, mehr Transparenz“, erklärt der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen, Lars Alt. „Alle Parteien müssen sich hinterfragen, ob es in der Vergangenheit bei so manchen personellen Wechseln zwischen Politik und Wirtschaft nicht Interessenkonflikte zwischen politischem Mandat und wirtschaftlicher Betätigung gegeben hat“, erläutert Alt die Motive des Vorhabens.
Konkret fordern die Jungen Liberalen eine Karenzzeit für Landesminister und Staatssekretäre von mindestens 12 Monaten, insofern das ehemalige politische Amt in einem Zusammenhang mit einer folgenden wirtschaftlichen Tätigkeit steht. „Andere Bundesländer sind diesen Schritt bereits gegangen und eine Anzeigepflicht von einem Jahr würde noch unter der Bundesregelung von 18 Monaten bleiben“, erklärt Lars Alt weiter. „Diese Regelung trägt der Gefahr von Interessenkonflikten zwischen der alten und neuen Beschäftigung ebenso Rechnung wie dem Recht der Betroffenen auch nach einem politischen Spitzenamt einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Um die gebotene Öffentlichkeit herzustellen, sollte zukünftig der Landtag über die Zulässigkeit einer solchen Folgebeschäftigung entscheiden. Auch wäre in der Karenzzeit ein Übergangsgeld zu zahlen“, so Alt.
Eine Ausweitung der Karenzzeitregelungen auf Abgeordnete lehnen die Jungen Liberalen hingegen ab. „Ein unabhängiger Abgeordneter ist nicht nur derjenige, der sich beim Umgang mit Interessenverbänden integer verhält, sondern der im Zweifel wirtschaftlich nicht auf eine persönliche Wiederwahl angewiesen ist“, macht Alt deutlich.
„Niedersachsen sollte zudem zum Vorreiter bei der Registrierungspflicht von Verbänden werden. Die bisherige Registrierungsliste des Deutschen Bundestages erfasst lediglich Verbände und keine weiteren Akteure der Interessenvertretungslandschaft. Auch werden auf freiwilliger Basis nur wenige Angaben von den Verbänden eingefordert. Wir schlagen deshalb die Einführung eines öffentlich einsehbaren, jahresaktuellen Lobbyregisters auf gesetzlicher Grundlage in Niedersachsen vor, das eine verbindliche Registrierungspflicht für alle Personen und Organisationen vorsieht, die entgeltliche Lobbyarbeit gegenüber dem Landtag sowie den Landesbehörden betreiben“, erklärt Alt, der auch dem FDP-Landesvorstand angehört.
„Die Einflüsse organisierter Interessen im Willensbildungs- und Entscheidungsprozess sind vollkommen legitim. Aber diese Einflüsse können in Niedersachsen an transparentere Regeln gebunden werden, um das Vertrauen in die Demokratie nicht zu schwächen. Die Transparenz von Verfahren sowie die Akzeptanz von Entscheidungen sind das vielleicht wirksamste Mittel gegen Rechtspopulisten“, erklärt Lars Alt abschließend.
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