Helmstedt. Wie die Unabhängige Wählergemeinschaft regionalHeute.de mitteilte, habe sie Einspruch gegen die Wahl des Rates der Stadt Helmstedt eingereicht. Als Begründung führten sie an, dass Beamte und Mitarbeiter der Stadt in die Rechte kleinerer Parteien und Wählergruppen eingegriffen hätten.
"Die Stadt Helmstedt hat im Wahlkampf Wahlplakate verschiedener Parteien und Wählergruppen aus dem öffentlichen Raum entfernen lassen, in dem eine Plakatierung erlaubt war, ohne die vorgeschriebenen wesentlichen Verfahrensschritte des geltenden Verwaltungsverfahrensrechts nach dem VWVfG des Bundes und des NVwVfG des Landes Niedersachsen zu beachten", argumentierte die UWG im Anschreiben.
Die Stadt habe in diesen Fällen weder eine Rechtsgrundlage gehabt, noch hätten sie ein entsprechendes Verwaltungsverfahren durchgeführt. Die Handlungen seien eigenmächtig durchgeführt worden.
Dies sei ein schwerwiegender Gesetzesverstoß der Stadt Helmstedt.
Kommunalwahl: UWG erhebt Einspruch gegen die Wahl
von Sandra Zecchino
Die UWG wirft der Stadt Helmstedt einen schwerwiegenden Gesetzesverstoß vor. Symbolbild: Christoph Böttcher | Foto: Christoph Böttcher