Helmstedt. In einigen kreisfreien Städten und Landkreisen der Region wird derzeit darüber diskutiert, ob Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden sollen. Am gestrigen Mittwoch stand nun auch im Kreistag Helmstedt ein entsprechender Antrag der CDU zur Debatte.
In Peine war eine solche Arbeitspflicht bereits im Oktober beschlossen worden. Am vergangenen Dienstag diskutierte der Rat der Stadt Braunschweig dann über einen Antrag der CDU-Fraktion, der darauf abzielte, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, das Asylbewerber gemäß Paragraph 5 Asylbewerberleistungsgesetz zu gemeinnütziger Arbeit, beispielsweise in der Grünpflege oder sozialen Einrichtungen, verpflichtet. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Anders die Lage im Stadtrat Salzgitter – dort wurde der entsprechende Antrag der SPD-Fraktion gestern nach einer emotionalen Debatte angenommen.
So hat der Kreistag entschieden
Mit dem Antrag der CDU sollte nun auch im Landkreis Helmstedt ein Konzept für eine Arbeitspflicht für Asylbewerber entwickelt werden. Diesen Antrag hat der Kreistag jedoch am gestrigen Abend einstimmig zur Beratung in den entsprechenden Fachausschuss – den Sozialausschuss – verwiesen. Ob im Kreis eine solche Arbeitspflicht kommt, bleibt also abzuwarten.

