Kreistag Helmstedt beschließt Klage gegen das Land Niedersachsen

Die finanzielle Schieflage des Landkreises Helmstedt spitzt sich zu – eine Klage gegen das Land Niedersachsen soll die Missstände aufzeigen.

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Symbolfoto. (Archiv)
Symbolfoto. (Archiv) | Foto: regionalHeute.de

Helmstedt. Der Kreistag des Landkreises Helmstedt hat am heutigen Mittwoch mit einer knappen Mehrheit von 22 zu 17 Stimmen entschieden, den Landrat Gerhard Radeck zur Einreichung einer Klage gegen das Land Niedersachsen zu ermächtigen. Ziel der Klage ist es, eine bessere finanzielle Ausstattung des Landkreises durchzusetzen. Der Beschluss markiert einen bedeutenden Schritt in einem seit Jahren andauernden Konflikt über die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen durch das Land.



Die finanzielle Situation des Landkreises Helmstedt ist seit langem angespannt. Der Strukturwandel, insbesondere der Rückgang des Braunkohleabbaus, hat die kommunalen Haushalte nachhaltig belastet. Hinzu kommen gesetzliche Anforderungen, die vom Land Niedersachsen vorgegeben werden, deren Finanzierung jedoch nicht in vollem Umfang gesichert ist. Insbesondere im Bereich Jugend und Soziales seien die Kosten erheblich gestiegen, während die Zuweisungen aus dem Niedersächsischen Finanzausgleich nicht entsprechend angepasst wurden.

Ein von der Kreisverwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten, erstellt durch Rechtsanwalt Fromme, kam zu dem Schluss, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen das Land Niedersachsen aufgrund von Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung Aussicht auf Erfolg habe. Das Gutachten untermauert die Einschätzung, dass das Land seiner Pflicht zur auskömmlichen Finanzierung der Kommunen nicht ausreichend nachkommt.

Kontroverse im Kreistag


Die Entscheidung des Kreistags wurde von intensiven Debatten begleitet. Vertreter der CDU-Fraktion sowie Landrat Gerhard Radeck betonten in ihren Redebeiträgen, dass Gespräche mit dem Land bislang erfolglos geblieben seien. Eine Klage sei daher das einzige Mittel, um politischen Druck aufzubauen und die notwendige öffentliche Aufmerksamkeit zu erzielen.

Die Fraktionen der SPD und der Grünen hingegen äußerten deutliche Zweifel an den Erfolgsaussichten einer Klage. Sie plädierten dafür, weiterhin auf Verhandlungen mit dem Land zu setzen, und kritisierten, dass juristische Schritte zusätzliche Ressourcen beanspruchen würden, die besser anderweitig eingesetzt werden könnten.

Bedeutung des Beschlusses


Der Beschluss, der Landrat Radeck zur Klageerhebung ermächtigt, ist nicht nur ein juristischer, sondern auch ein politischer Akt. Er zielt darauf ab, den strukturellen Missstand der kommunalen Unterfinanzierung im Land Niedersachsen sichtbar zu machen.

Ob die Klage tatsächlich Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass der Landkreis Helmstedt mit diesem Schritt ein Signal an die Landesregierung sendet und die Diskussion über die finanzielle Ausstattung der Kommunen damit weitergehen dürfte.


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