Helmstedt. Zur langfristigen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Landkreis Helmstedt schlägt die FDP/UWG/ZIEL-Kreistagsgruppe vor die Einführung eines Medizin-Stipendiums zu prüfen. Ein entsprechender Antrag wurde dem Landrat bereits vorgelegt.
"Die langfristige Sicherstellung der ärztlichen Versorgung stellt im ländlichen Raum die wohl drängendste Herausforderung dar. Der demografische Wandel verstärkt diese Notwendigkeit der Fachkräftebindung in strukturschwachen Regionen zusätzlich. Der Landkreis Helmstedt geriert sich hierbei als Gesundheitsregion. Um diesem Anspruch auch mit konkreten politischen Anstößen Rechnung zu tragen, soll die Einführung eines Medizinstipendienprogramms nach dem Vorbild weiterer Landkreise geprüft werden", erklärt Gruppenvorsitzender Lars Alt in der Antragsbegründung.
Zuschuss zu den Lebensunterhaltungskosten
Lars Alt, Vorsitzender der FDP/UWG/ZIEL-Kreistagsgruppe. Foto: FDP
Weiter heißt es dort: "Bei einem Medizinstipendienprogramm wird eine Medizinstudentin/ein Medizinstudent i.d.R. über einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren mit einem monatlichen Zuschuss zu den Lebensunterhaltungskosten von einer Gemeinde, einer Stadt oder einem Landkreis finanziell gefördert. Denkbar sind zudem ergänzende ideelle Fördermodelle. Nach Ende des Studiums verpflichtet sich der Stipendiennehmer für einen vertraglich festgelegten Zeitraum, als Arzt im kommunalen Gebiet des Stipendiengebers tätig zu werden respektive eine Facharztausbildung einzuschlagen, die im kommunalen Gebiet des Stipendiengebers als unterversorgt gilt."
Die Bereitstellung eines Studienplatzes erfolge mit dem Programm nicht. Die Werbemaßnahmen für ein entsprechendes Stipendienprogramm sollen sich mithin im Besonderen auf Personen, die bereits über eine Studienzulassung verfügen, einen regionalen Bezug zum Stipendiengeber aufweisen oder an einer ortsnahen medizinischen Fakultät immatrikuliert sind konzentrieren. Im Rahmen eines Pilotprojektes solle im ersten Jahr ein Stipendienplatz geschaffen werden und entsprechende Mittel in die Haushaltsplanung 2020 sowie in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden. Ergänzend erscheint der FDP/UWG/ZIEL-Kreistagsgruppe auch die weitere Bearbeitung dieses Themenfelds, unter anderem im Hinblick auf mögliche Unterversorgungsentwicklungen und im Hinblick auf Konzepte zur Teilpraxisfinanzierung für geboten.
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