Samtgemeinde Velpke will Kita Trägerschaften übernehmen

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Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Velpke. Die Verwaltung der Samtgemeinde Velpke empfiehlt die Trägerschaft der Kindertagesstätten zu 2019 von den Mitgliedsgemeinden Bahrdorf, Danndorf, Grafhorst, Groß Twülpstedt und Velpke auf die Samtgemeinde zu übertragen.


Die Kindertagesstätten im Bereich der Samtgemeinde Velpke würden zurzeit zentral durch die Samtgemeindeverwaltung gesteuert und verwaltet werden, obwohl die rechtliche Zuständigkeit (Trägerschaft) bei den Mitgliedsgemeinden läge, so die Verwaltung. Der Samtgemeinde Velpke würde im Rahmen der zentralen Steuerung bereits die Unterhaltung/Bewirtschaftung, Personalverwaltung, Bedarfsplanung, Kita-Verwaltung und Koordination der baulichen Tätigkeiten obliegen. Als Dienstvorgesetzter fungiere außerdem in allen Bereichen bereits der Samtgemeindebürgermeister.

Die Verwaltung sieht hier besonders darin ein Potenzial, weil hier durch einheitlichere Konzepte zur Steuerung von pädagogischen Prozessengefahren werden könnten. Weiterhin könnten gemeinsame Regelungen und Vorgaben für alle Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Velpke (Satzungsregelungen, sprich: Benutzungssatzung, Kostenbeitragssatzung mit einheitlichen Kita-Gebühren) erlassen werden.

Samtgemeinde gibt Sicherheit


Eine spätere Übertragung der Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen auf freie Träger sei indes nicht beabsichtigt und wird daher von der Samtgemeinde Velpke ausgeschlossen. Der Bestandsschutz aller bestehenden Kindertageseinrichtungen soll, unter Berücksichtigung der zukünftigen demografischen Entwicklung, gewährleistet bleiben.

Auch das Einrichtungspersonal sollmit allen Rechten und Pflichten vollumfänglich auf die Samtgemeinde Velpke übergehen. Es sollen aberunverändert enge Abstimmungen zwischen Verwaltung und den Kita-Leitungen / Kita-Personal in Form von Dienstbesprechungen und Leiterinnen-Sitzungen durchgeführt werden.


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